Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Was macht der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr?
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hat das Ziel, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) auf ihre Zeit nach dem aktiven Dienst vorzubereiten und ihnen durch gezielte berufliche und schulische Bildung sowie Weiterbildung die Möglichkeit zu geben, beruflich und sozial aufzusteigen. Dies gilt nicht nur für aktive Bundeswehrsoldaten, sondern auch für ehemalige Soldaten auf Zeit, Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) und in speziellen Fällen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
Der BFD der Bundeswehr stellt sicher, dass jeder Förderberechtigte individuell betreut wird. Dafür sind 16 regionale Teams und 86 Standortteams vor Ort tätig. Diese persönliche Betreuung ermöglicht es den Soldatinnen und Soldaten, eine qualifizierte Beratung zu erhalten und ihre berufliche Zukunft erfolgreich zu gestalten.
Zusätzlich unterhält der BFD enge Beziehungen zu Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst und verschiedenen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden. Diese bundesweiten Kooperationsvereinbarungen bilden eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Integration der Soldatinnen und Soldaten in die zivile Arbeitswelt. Innerhalb der Bundeswehr selbst spielt der Berufsförderungsdienst ebenfalls eine bedeutende Rolle: Die BFD-Spezialisten informieren über die vielfältigen zivilen Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr und tragen dadurch zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte im zivilen Bereich bei.
Anspruch auf Leistungen des BFD
Der Anspruch auf Berufsförderung gilt für alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) verankert. Dieser Anspruch bietet ein vielfältiges Angebot, das entsprechend der Dauer der Dienstzeitverpflichtung gestaffelt ist und stufenweise aufgebaut wird. Dabei gilt: Je länger ein SaZ bei der Bundeswehr dient, desto umfassender sind die Möglichkeiten der Berufsförderung. Auch freiwillig Wehrdienst Leistende haben Ansprüche auf bestimmte Leistungen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr, die von ihrer Wehrdienstzeit abhängen. Diese Leistungen können während der Dienstzeit und bis zu sieben Jahre nach dem Dienstzeitende in Anspruch genommen werden.
Beratung und Förderung durch den BFD
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienst Leistende und Berufssoldatinnen sowie Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze (BO41) erhalten bereits während ihrer militärischen Dienstzeit Unterstützung für ihre Zukunft. Der Berufsförderungsdienst verfügt über mehr als 900 qualifizierte Fachkräfte, die bundesweit und im Ausland tätig sind. Sie beraten und betreuen die Soldatinnen und Soldaten in Fragen der Berufswahl, beruflichen Qualifizierung und finanziellen Absicherung nach dem Ende ihrer Dienstzeit. Dabei werden individuelle Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit berücksichtigt, aber auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation spielt eine Rolle bei der Festlegung der beruflichen Ziele.
Dienstzeitbegleitende Förderung
Der Berufsförderungsdienst ermöglicht seinen Förderberechtigten bereits während ihrer aktiven Wehrdienstzeit die Teilnahme an Förderungs- und Eingliederungsmaßnahmen, um ihr volles Potenzial zu nutzen. Durch die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen des Berufsförderungsdienstes können bestehende Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt sowie zusätzliche Qualifikationen erworben werden. Dadurch wird der Berufsstart beschleunigt und es eröffnen sich Möglichkeiten für Weiterbildungen.
Berufliche Eingliederungsmaßnahmen
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr legt besonderen Wert auf Eingliederungsmaßnahmen in das Berufsleben, um die Arbeitsaufnahme nach dem Dienstverhältnis zu erleichtern. Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit haben Förderungsberechtigte Anspruch auf eine gestaffelte Förderung der schulischen und beruflichen Bildung. Die Berufsvorbereitungsmaßnahmen stehen den Förderungsberechtigten nicht nur während der Dienstzeit, sondern auch bis zu sechs Jahre nach Dienstzeitende offen.
Zu den Maßnahmen gehören berufliche Orientierungsveranstaltungen, Bewerbungstrainings und die fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen. Die Bundeswehrfachschulen bieten höherwertige Schulabschlüsse an sowie spezielle Vorbereitungskurse, zum Beispiel für den Studienbeginn. Auch die Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher und eine verkürzte Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement sind Teil des Angebots.
Übergangsgebührnisse
Mit der Hilfe von Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe sowie dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr soll die Rückkehr in das zivile Leben für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erleichtert werden. Die Übergangsbeihilfe richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit. Bei ihr handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Soldatinnen und Soldaten am Ende des Dienstverhältnisses erhalten. Die Übergangsgebührnisse sind quasi eine Art Übergangs- oder Arbeitslosenhilfe. Sie betragen in der Regel 75 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge inkl. Stellen- und Amtszulagen sowie dem Familienzuschlag (Stufe 1), können aber gekürzt werden, wenn man ein Einkommen erzielt. Nimmt man an einer geförderten Bildungsmaßnahme teil, steigen sie dagegen auf 90 Prozent.
Mit der Hilfe von Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe sowie dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr soll die Rückkehr in das zivile Leben für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erleichtert werden. Die Übergangsbeihilfe richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit. Bei ihr handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Soldaten am Ende des Dienstverhältnisses erhalten. Die Übergangsgebührnisse sind quasi eine Art Übergangs- oder Arbeitslosenhilfe. Sie betragen in der Regel 75 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge inkl. Stellen- und Amtszulagen sowie dem Familienzuschlag (Stufe 1), können aber gekürzt werden, wenn man ein Einkommen erzielt. Nimmt man an einer geförderten Bildungsmaßnahme teil, steigen sie dagegen auf 90 Prozent.
Berufliche Qualifikation bei der Bundeswehr
Im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung innerhalb der Streitkräfte stehen den Soldatinnen und Soldaten rund 50 verschiedene Ausbildungsberufe und 45 unterschiedliche Fortbildungen zur Auswahl. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen im Rahmen ihres Berufsförderungsanspruches wahrzunehmen und sogar ein Studium zu absolvieren.
Schulische Bildung
An den zehn Bundeswehrfachschulen (BwFachS) haben Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit, die mittlere Reife oder Fachhochschulreife zu erlangen, um sich für eine höhere berufliche Qualifikation zu qualifizieren. Die schulischen Bildungsmaßnahmen an den BwFachS sind kostenfrei. Darüber hinaus bieten einige BwFachS auch Kurse zur Studien- und Berufsvorbereitung sowie berufsbildende Lehrgänge an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, einen Antrag zu stellen, um den Schulabschluss an einer zivilen Einrichtung zu absolvieren.
Berufliche Bildung
Eine anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme im allgemeinen Bildungssektor kann durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert werden, sofern sie mit dem vereinbarten Förderplan übereinstimmt. Die berufliche Bildung kann in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen und Unternehmen stattfinden. Dabei wird bei vergleichbaren Angeboten das kostengünstigere bevorzugt. In bestimmten Fällen unterstützt der BFD auch den Erwerb von Lizenzen und Führerscheinen.
Unterstützung bei der Stellensuche
Der Job-Service fungiert als Vermittlungsstelle zwischen den Soldatinnen und Soldaten einerseits und ausgewählten Unternehmen und Einrichtungen der freien Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes andererseits, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Hierbei nutzt der Job-Service seine engen Beziehungen zu Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst, den Kammern sowie Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden.
FAQ - Berufsförderungsdienst (BFD)
Was ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr?
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist Teil der Bundeswehrverwaltung und besteht aus 16 Regionalteams, die bundesweit verschiedenen Karrierecentern der Bundeswehr zugeordnet sind. Die Arbeit vor Ort wird darüber hinaus von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zurzeit 86 Standortteams geleistet.
Was passiert nach der Dienstzeit? Welche Unterstützung erhält man seitens der Bundeswehr?
Für die Zeit nach der Bundeswehr erhalten die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Unterstützung durch den BFD. Bundesweit beraten die Fachkräfte des BFD die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei der Berufswahl, der dafür erforderlichen Qualifizierung und finanziellen Absicherung bis hin zum Einstieg in die zivile Arbeitswelt. Dir steht damit ein umfangreiches Förderungs- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung.
Was ist die Aufgabe des BFD?
Wenn du dich bei der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtest, wirst du dich zunächst voll und ganz auf die neuen und interessanten militärischen Aufgaben konzentrieren wollen. Gleichwohl wirst du dich aber hin und wieder fragen, wie es nach der Bundeswehr weitergeht und wer dich bei dem Schritt in den Zivilberuf – falls du nicht als Berufssoldat dauerhaft bei der Bundeswehr tätig sein wirst- kompetent und vertrauensvoll unterstützen kann. Die Antwort ist einfach: der BFD.
Die Aufgabe des BFD ist die erfolgreiche Eingliederung der ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in einen Zivilberuf mit der Chance auf einen weiteren beruflichen und sozialen Aufstieg. Den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit steht je nach der Dauer Verpflichtungszeit eine breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die der Weiterqualifizierung dienen. Der BFD hilft dir, diese Palette optimal zu nutzen.
Wonach richtet sich die Berechnung meines BFD-Anspruchs?
Je nach Verpflichtungsdauer steht dir ein umfangreiches Förderungs- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Grundlage für die Förderungsmöglichkeiten ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG).
Welche Förderungsmöglichkeiten bietet mir der BFD während meiner Dienstzeit, wenn ich mich ohne Berufsausbildung für vier Jahre verpflichte?
Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit, dein Grundwissen z. B. durch Lehrgänge in Mathematik, Deutsch und Englisch, PC-Kurse, Bewerbungstraining und vieles mehr aufzufrischen. Alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es auch willst.
Welche Förderungsmöglichkeiten bietet mir der BFD nach meiner Dienstzeit, wenn ich mich ohne Berufsausbildung für vier Jahre verpflichte?
Du bekommst ein Jahr lang ** je nach Bildungsvorhaben bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 12 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 5.000 € ** erstattet werden. Diese kannst du z. B. dafür nutzen, eine verkürzte Berufsausbildung zur/zum Fachkraft für Lagerlogistik/Hoch- bzw. Tiefbaufacharbeiter oder Maschinen- und Anlagenführer **** zu absolvieren und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch deutlich zu erhöhen! Sollte keine der angebotenen Berufsausbildungen deinen Interessen entsprechen, kannst du selbstverständlich auch Bildungsmaßnahmen in anderen Tätigkeitsbereichen wählen.
Was passiert, wenn der Lehrgang nicht in Heimatnähe angeboten wird?
Sollte der für dich passende Lehrgang nicht in der Nähe deiner Heimat angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.
Ich habe eine kaufmännische Berufsausbildung und möchte mich als Soldat/-in auf Zeit für acht Jahre bei der Bundeswehr verpflichten. Welche BFD-Maßnahmen kann ich während meiner aktiven Dienstzeit in Anspruch nehmen?
Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit, dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen, z. B durch Lehrgänge in Mathematik und (Wirtschafts-)Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, SAP-Schulungen, Kurse in den Bereichen Logistik, Buchhaltung oder Projektmanagement und vieles mehr. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es willst! *
Welchen Anspruch habe ich bei gleichen Voraussetzungen nach der aktiven Dienstzeit?
Du bekommst drei Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 36 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 13.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z. B. eine Fortbildung zum Staatlich Geprüften Betriebswirt o.ä. **** absolvieren und deine Qualifikationsniveau und Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.
Welche berufsfördernden Maßnahmen kann ich mit einer bereits vor meiner Dienstzeit abgeschlossenen handwerklichen Berufsausbildung bei einer Verpflichtungszeit von acht Jahren in Anspruch nehmen?
Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen z. B. durch kostenlose Lehrgänge in Mathematik und Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, Metallverarbeitung, Schweißen, Bewerbungstraining und vieles mehr. Oder falls du eine Meisterausbildung in deinem Handwerk anstrebst, kannst du diese mit Teil III – wirtschaftlich/rechtlich – und Teil IV – Ausbildung der Ausbilder – schon während der Dienstzeit beginnen. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du willst! *
Und nach der Dienstzeit (SaZ 8)?
Du bekommst drei Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 36 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 13.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z. B. deine Meisterausbildung mit Teil I – Fachpraxis – und Teil II – Fachtheorie – abschließen **** und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.
Solltest die für dich passenden Lehrgänge nicht in Heimatnähe angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.
Ich habe die Mittlere Reife und eine handwerkliche Berufsausbildung und möchte mich als Soldat/-in auf Zeit - Unteroffizier oder Feldwebel - für zwölf Jahre bei der Bundeswehr verpflichten. Welche BFD-Maßnahmen kann ich während meiner Dienstzeit in Anspruch nehmen?
Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen z.B. durch Lehrgänge in Mathematik und Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, SAP-Schulungen, Bewerbungstraining und vieles mehr. Oder falls du eine Meisterausbildung in deinem Handwerk anstrebst, kannst du diese mit Teil III – wirtschaftlich/rechtlich – und Teil IV – Ausbildung der Ausbilder – schon während der Dienstzeit beginnen. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es willst! *
Und nach der Dienstzeit (SaZ 12)?
Du bekommst fünf Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 60 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von 21.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z.B. deine Meisterausbildung mit Teil I – Fachpraxis – und Teil II – Fachtheorie – abschließen **** und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Oder du kannst zunächst an der Bundeswehrfachschule deine Fachhochschulreife erwerben und anschließend an einer Fachhochschule ein Studium – z. B der Fachrichtung Fahrzeugtechnik o.ä. **** – aufnehmen. Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.
Sollten die für dich passenden Lehrgänge nicht in Heimatnähe angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.
Erklärungen/Fußnoten
* Ermessensleistungen, bei Vollzeitmaßnahmen abhängig von der Gewährung von Sonderurlaub.
** Zeitliche und finanzielle Ansprüche verringern sich, wenn Sie im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung einen zivilberuflich verwertbaren Berufsabschluss erwerben.
*** 50 % der letzten Dienstbezüge als Grundbetrag + 50 % als Bildungszuschuss bei Teilnahme an Vollzeit Bildungsmaßnahme unter Anrechnung von Einkommen oder + Versorgungszuschuss auf Antrag zur Aufstockung des Grundbetrags bis auf max. 75 % der letzten Dienstbezüge unter Anrechnung von Einkommen.
**** In Abhängigkeit von Schulabschluss und milit. Verwendung.
Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.
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