Erfahrungsstufen Bundeswehr

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Bundeswehr CAT-Test online üben

CAT-Test

Testumfang: 25 Fragen
Testkategorien: Rechtschreibung, Sprachverständnis, Mathematik, Logik, Konzentration, Wissen
Zeitlimit: 12 Minuten

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1 / 25

Kategorie: Konzentration

Welcher Würfel passt zur Abbildung?

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2 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Der Kölner Dom wurde in welchem Baustil errichtet?

3 / 25

Kategorie: Mathematik

Wie viel Zentimeter sind 5.000 Mikrometer?

4 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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5 / 25

Kategorie: Mathematik

Der tägliche Arbeitsweg von Frau Schmidt ist 34 km lang. Ihre Geschwindigkeit beträgt im Durchschnitt 65 km/h. Wie viel Minuten benötigt Frau Schmidt zu ihrer Arbeit?

6 / 25

Kategorie: Konzentration

Wie viele Wörter dapa sind im Text geschrieben? 

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7 / 25

Kategorie: Mathematik

Ein Vermögen von 15.000 € wird zu einem Zinssatz (360 Tage) von 4,5 % angelegt. Wie hoch ist der Zins nach 6 Monaten und 20 Tagen (aufgerundet)?

8 / 25

Kategorie: Konzentration

Wie viele Flächen hat die Figur? 

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9 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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10 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Welche Formel zur Berechnung des elektrischen Widerstands ist korrekt?

11 / 25

Kategorie: Mathematik

Wie groß ist die Mantelfläche des Zylinders?

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12 / 25

Kategorie: Mathematik

Auto A verbraucht auf 550 km 49 Liter Benzin. Auto B verbraucht 62 Liter auf 780 km. Um wie viel Prozent liegt der Spritverbrauch der beiden Autos auseinander?

13 / 25

Kategorie: Logik

Welches Wort ergänzt die Gleichung sinnvoll?

Klimawandel : Sonne = Erderwärmung : ?

14 / 25

Kategorie: Mathematik

Welche Zahl setzt die Zahlenreihe sinnvoll fort?

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15 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

16 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Welche Räder drehen sich in dieselbe Richtung wie das Rad A?

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17 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Welches der aufgeführten Länder war kein Gründungsmitglied der NATO?

18 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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19 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Wurzel. √16900 = ?

20 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Welche Lampe leuchtet bei folgender Schalterstellung der drei Umschalter auf?

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21 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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22 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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23 / 25

Kategorie: Konzentration

Zähle alle Buchstaben q mit 2 Strichen. 

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24 / 25

Kategorie: Mathematik

Wie viel Kilogramm sind 345 Milligramm?

25 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Von wem wird die/der Bundespräsident/-in gewählt?

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Die Erfahrungsstufen der Bundeswehr

In der Bundeswehr gibt es sogenannte Erfahrungsstufen, die die Dienstzeit und Erfahrung eines Soldaten oder einer Soldatin innerhalb einer bestimmten Laufbahn anzeigen. Die Erfahrungsstufen sind in der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) festgelegt und dienen als Grundlage für die Besoldung und werden anhand der geleisteten Dienstjahre berechnet. Mit zunehmender Dienstzeit steigt die Erfahrungsstufe, was sich in einem höheren Grundgehalt auswirkt. Die Erfahrungsstufen sind unabhängig vom erreichten Dienstgrad und gelten für Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte, unabhängig von ihrer Verwendung.

Anrechnung der Erfahrungsstufen in der Bundeswehr

Der Aufstieg in eine nächsthöhere Erfahrungsstufe erfolgt nach gewissen Dienstzeiten, in denen entsprechende Leistungen gemäß den Anforderungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).

Beim ersten Anspruch auf Dienstbezüge wird das Grundgehalt auf Stufe 1 festgesetzt, es sei denn, es werden Erfahrungszeiten anerkannt oder eine andere Bemessung des Grundgehalts erfolgt. Die Festsetzung der Stufe erfolgt rückwirkend zum ersten Tag des Monats, in dem die Ernennung wirksam wird. Dabei gilt die gesamte Zeit seit der Einstellung als Soldat oder Soldatin auf Zeit als Erfahrungszeit.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2016 wurden die Erfahrungsstufen der Grundgehälter für Soldatinnen und Soldaten durch das siebte Besoldungsänderungsgesetz neu gestaltet. Die bisherige Regelung, die die Vollendung des 21. Lebensjahres als Startpunkt für den Aufstieg in den Stufen vorsah, wurde aufgehoben. Dadurch erreichen junge Soldatinnen und Soldaten früher die zweite Erfahrungsstufe. Zusätzlich steigen Langdienende schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 bzw. ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten wurden an die der Beamten angeglichen.

Aufstieg in die Erfahrungsstufen

Die neuen Erfahrungsstufen in der Bundeswehr sind seit dem 1. Januar 2016 gültig. Die bereits vor 2016 im Dienst befindlichen Soldatinnen und Soldaten setzen ihren Stufenaufstieg mit ihrer bisher erreichten Stufe und der darin erworbenen Erfahrungszeit fort.

In Erfahrungsstufen werden grundsätzlich nur Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten eingewiesen, freiwillig Wehrdienstleistende werden nicht nach der Besoldungstabelle der Bundeswehr besoldet. 

Leistung entscheidet über Aufstieg

Für ein Aufstieg in eine nächsthöhere Erfahrungsstufe ist grundsätzlich die Leistung entscheidend. Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A, die durchgängig herausragende Leistungen erbringen, können für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe erhalten (Leistungsstufe).

Leistungseinschätzung

Sollte die Bundeswehr feststellen, dass die Leistungen eines Soldaten nicht den Anforderungen entsprechen, die mit seiner aktuellen Dienstpostenbesetzung verbunden sind, bleibt er in seiner bisherigen Stufe des Grundgehalts. Die Feststellung erfolgt auf der Grundlage einer angemessenen Leistungseinschätzung oder Beurteilung. Falls die Leistungseinschätzung oder Beurteilung älter als zwölf Monate ist, wird zusätzlich eine aktuelle Leistungseinschätzung oder Beurteilung erstellt. Bei der Feststellung können nur die Leistungen berücksichtigt werden, auf die vor der Feststellung hingewiesen wurde. 

Wenn aufgrund einer weiteren Leistungseinschätzung oder Beurteilung festgestellt wird, dass die Leistungen des Soldaten wieder den Anforderungen entsprechen, die mit dem aktuellen Dienstposten verbunden sind, erfolgt der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe ab dem ersten Tag des Monats, in dem diese Feststellung erfolgt. Wenn danach festgestellt wird, dass der Soldat Leistungen erbringt, die die mit seinem Dienstposten verbundenen Anforderungen erheblich übersteigen, wird der von dieser Feststellung erfasste Zeitraum nicht nur als laufende Erfahrungszeit betrachtet, sondern zusätzlich so angerechnet, dass er für die Zukunft die Wirkung eines früheren Aufstiegs in der Stufe entsprechend mindert oder aufhebt.

Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.

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