Bundeswehrgehalt: Die Besoldung von Soldaten und Beamten
Die Besoldungsgruppen der Bundeswehr
Die Besoldung der Bundeswehr richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung für Bundesbeamte und ist abhängig vom jeweiligen Dienstgrad bzw. des jeweiligen Amtes. Zuständig für die Besoldungstabellen der Bundeswehr sind die Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Besoldungsordnung A regelt die Bezahlung in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 16. Entscheidend für die Besoldung sind in diesem Fall die Dienstjahre (Einstiegsstufen). Je länger ein Beamter oder Soldat im Dienst ist (Erfahrungsstufen), desto höher fällt sein Grundgehalt aus. Die Besoldungsordnung B ist wiederum nur für Bundesbeamte wichtig und regelt die Besoldung über feste Gehälter.
Aus der Besoldungsgruppe A mit acht Erfahrungsstufen ergibt sich der monatliche Grundsold, der durch Zuschläge, Prämien oder Zulagen für gewisse Leistungen oder Funktionen ergänzt wird. Der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe erfolgt nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden. Die Besoldungstabellen A und B sind im Bundesbesoldungsgesetz geregelt und seit dem 1. April 2022 gültig.
Besoldungsgruppe A
In der Besoldungsgruppe A können Soldaten und Beamte verschiedene Zulagen erhalten, wenn sie herausgehobene Funktionen einnehmen. In diesen Fällen werden dann Amts- und Stellenzuschläge gezahlt, welche zum Grundgehalt gezählt werden. Die Zuschläge sind dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe.
Besol- dungs- gruppe | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | |
A 3 | 2.370,74 | 2.424,23 | 2.477,74 | 2.520,81 | 2.563,87 | 2.606,95 | 2.650,03 | 2.693,09 |
A 4 | 2.420,35 | 2.484,28 | 2.548,22 | 2.599,12 | 2.650,03 | 2.700,93 | 2.751,81 | 2.798,82 |
A 5 | 2.438,59 | 2.518,20 | 2.582,14 | 2.644,81 | 2.707,47 | 2.771,42 | 2.834,04 | 2.895,40 |
A 6 | 2.490,79 | 2.583,48 | 2.677,42 | 2.749,20 | 2.823,61 | 2.895,40 | 2.974,99 | 3.044,17 |
A 7 | 2.614,79 | 2.697,03 | 2.805,37 | 2.916,26 | 3.024,59 | 3.134,23 | 3.216,46 | 3.298,67 |
A 8 | 2.766,18 | 2 865,38 | 3 005,00 | 3 145,99 | 3 286,92 | 3 384,81 | 3 483,99 | 3 581,88 |
A 9 | 2.985,43 | 3.083,32 | 3.237,34 | 3.393,94 | 3.547,92 | 3.652,61 | 3.761,51 | 3.867,71 |
A 10 | 3.195,55 | 3.329,98 | 3.524,46 | 3.719,80 | 3.918,78 | 4.057,26 | 4.195,70 | 4.334,22 |
A 11 | 3.652,61 | 3.858,28 | 4.062,62 | 4.268,31 | 4.409,46 | 4.550,62 | 4.691,78 | 4.832,97 |
A 12 | 3.916,11 | 4.159,44 | 4.404,10 | 4.647,41 | 4.816,81 | 4.983,50 | 5.151,55 | 5.322,29 |
A 13 | 4.592,31 | 4.820,84 | 5.048,02 | 5.276,57 | 5.433,86 | 5.592,51 | 5.749,77 | 5.904,36 |
A 14 | 4.722,70 | 5.017,10 | 5.312,87 | 5.607,27 | 5.810,26 | 6.014,63 | 6.217,60 | 6.421,96 |
A 15 | 5.772,62 | 6.038,82 | 6.241,80 | 6.444,82 | 6.647,81 | 6.849,46 | 7.051,12 | 7.251,40 |
A 16 | 6.368,18 | 6.677,40 | 6.911,29 | 7.145,22 | 7.377,79 | 7.613,07 | 7.846,97 | 8.078,22 |
Quelle: Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) /
*Stand 1. April 2022 (Angaben ohne Gewähr)
Besoldungsgruppe B
Anders als in der Bundesbesoldungsordnung A, wird in der Bundesbesoldungsordnung B ein festes Gehalt ohne Zuschläge gezahlt. Hier stehen insgesamt 11 Besoldungsgruppen zur Verfügung, bei denen es sich um die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 handelt.
Besoldungsgruppe | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
---|---|
B 1 | 7.251,40 |
B 2 | 8.423,70 |
B 3 | 8.919,75 |
B 4 | 9.438,66 |
B 5 | 10.034,23 |
B 6 | 10.600,22 |
B 7 | 11.146,01 |
B 8 | 11.717,33 |
B 9 | 12.425,82 |
B 10 | 14.626,52 |
B 11 | 15.074,80 |
Quelle: Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) /
*Stand 1. April 2022 (Angaben ohne Gewähr)
Anwärterbezüge Beamtinnen und Beamte
Laufbahn | Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro) |
---|---|
mittlerer Dienst | 1.284,22 |
gehobener Dienst | 1.530,00 |
höherer Dienst | 2.345,33 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Besoldungstabellen nach Dienstgrad in der Bundeswehr
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und werden nach Dienstgrad und Erfahrungen vergütet. Die Grundgehaltssätze ergeben sich aus den Besoldungsgruppen des Bundesbesoldungsgesetz. Im untersten Dienstgrad der Mannschaften verdienst du zum Beispiel deutlich weniger, als ein General in der höchsten Dienstgradgruppe. Darüber hinaus können Zulagen gezahlt werden, wenn du zum Beispiel besondere Leistungen gezeigt hast oder eine besondere Funktion einnimmst. Zuschläge für z. B. Flugzeugführer oder Spezialkräfte gehören ebenfalls dazu.
Besoldungstabelle für Mannschaften
Dienstgrad | Besoldungsgruppe |
---|---|
Einstiegsdienstgrad | A 3 |
Gefreiter | A 3Z |
Obergefreiter | A 4 |
Hauptgefreiter | A 4Z |
Stabsgefreiter | A 5 |
Oberstabsgefreiter | A 5Z |
Korporal | A 6 |
Stabskorporal | A 6Z |
Verdienstbeispiele (brutto)
- Dienstbezüge während der Ausbildung z. B.: Rekrut (m/w), A 3, Erfahrungsstufe 1: 2.370,74 €
- Dienstbezüge nach der Ausbildung z. B.: Stabsgefreiter, A 5, Erfahrungsstufe 2: 2.518,20 €
Besoldungstabelle für Unteroffiziere
Dienstgrad | Besoldungsgruppe |
---|---|
Einstiegsdienstgrad | A 3 |
Unteroffizier / Maat | A 5 |
Fahnenjunker / Seekadett | A 5 |
Stabsunteroffizier / Obermaat | A 6 oder A 7 |
Verdienstbeispiele (brutto)
- Dienstbezüge während der Ausbildung z. B.: Schütze, A 3, Erfahrungsstufe 1: 2.370,74 €
- Dienstbezüge nach der Ausbildung z. B.: Stabsunteroffizier, A 6, Erfahrungsstufe 3: 2.677,42 €
Besoldungstabelle für Feldwebel
Dienstgrad | Besoldungsgruppe |
---|---|
Feldwebel / Bootsmann | A 7 |
Fähnrich / Fähnrich zur See | A 7 |
Oberfeldwebel / Oberbootsmann | A 7Z |
Hauptfeldwebel / Hauptbootsmann | A 8Z |
Oberfähnrich / Oberfähnrich zur See | A 8Z |
Stabsfeldwebel / Stabsbootsmann | A 9 |
Oberstabsfeldwebel / Oberstabsbootsmann | A 9Z |
Verdienstbeispiele (brutto)
- Dienstbezüge während der Ausbildung z. B.: Feldwebel/Bootsmann, A 7, Erfahrungsstufe 2: 2.697,03 €
- Dienstbezüge nach der Ausbildung z. B.: Stabsfeldwebel/Stabsbootmann, A 9, Erfahrungsstufe 3: 3.237,34 €
Besoldungstabelle für Offiziere
Dienstgrad | Besoldungsgruppe |
---|---|
Leutnant | A 9 |
Oberleutnant | A 10 |
Hauptmann | A 11 oder A 12 |
Stabshauptmann | A 13 |
Major | A 13 |
Oberstleutnant | A 14 oder A 15 |
Oberst | A 16, B 2 oder B 3 |
Brigadegeneral | B 6 |
Generalmajor | B 7 |
Generalleutnant | B 9 |
General | B 10 oder B 10Z |
Verdienstbeispiele (brutto)
Dienstbezüge im Studium z. B.:
- Fahnenjunker, A 5, Erfahrungsstufe 1:2.438,59 €
- Leutnant, A 9, Erfahrungsstufe 2: 3.083,32 €
- Oberleutnant, A 10, Erfahrungsstufe 3: 3.524,46 €
- Hauptmann, A 11, Erfahrungsstufe 3: 4.062,62 €
Alle hier aufgeführten Verdienstbeispiele (brutto) sind Musterberechnungen, die nicht alle Kombinationsmöglichkeiten berücksichtigen. Deine tatsächlichen Bezüge sind von deiner persönlichen Lebenssituation und dem Dienstgrad abhängig. Mit dem Bezügerechner des Bundesverwaltungsamt kannst du die Höhe deines Gehalts ermitteln.
Familienzuschlag
Der Familienzuschlag wird zusätzlich zum Grundgehalt gewährt und ist im Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Die Höhe des Familienzuschlags ist abhängig von den familiären Lebensverhältnissen der Besoldungsempfängerin oder des Besoldungsempfängers und wird in zwei Stufen eingeteilt, die wie folgt aussehen:
- Familienzuschlag Stufe 1: Verheiratete, Verpartnerte (eingetragenen Lebenspartnerschaft), Verwitwete und Geschiedene
- Familienzuschlag Stufe 2: Kinderzuschlag für jedes kindergeldberechtigte Kind
In der Stufe 1 erhalten verheiratete Soldaten und Beamte 153,88 Euro. Stufe 2 greift, sobald das Paar ein erstes Kind hat. Dann steigt der Zuschlag auf 285,40 Euro. Der Familienzuschlag erhöht sich für das zweite Kind um 131,52 Euro. Für jedes weitere Kind zahlt die Bundeswehr 409,76 Euro.
Auslandsverwendungszuschlag
Für Soldatinnen und Soldaten, die bei einer Verwendung im Rahmen einer humanitären oder unterstützenden Maßnahme in Auslandseinsätzen tätig sind, wird der sogenannte Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gezahlt. Dieser gilt unabhängig von dem Dienstgrad und der Funktion und ist zudem steuerfrei. Die Höhe des Auslandsverwendungszuschlag hängt von dem jeweiligen Standorten ab, an den ein AVZ gezahlt wird. Steht Beamten oder Soldaten ein AVZ aus einer Verwendung an einem ausländischen Dienstort zu, gelten ab dem 15. Tag der Dienstreise rückwirkend ab dem Tag der Ankunft am ausländischen Dienstort die Vorschriften über den Auslandsverwendungszuschlag.
Die verschiedenen Bundeswehreinsätze im Ausland erhalten eine sogenannte AVZ-Stufe. Die Stufe richtet sich nach dem Einsatzort der Soldaten und den zu erwarteten Gefahren. Insgesamt gibt es sechs AVZ-Stufen, wobei der Zuschlag bei Stufe 1 aktuell bei 48 Euro am Tag liegt. Soldaten, die an Orten der AVZ-Stufe 6 im Dienst sind, erhalten 145 Euro am Tag zusätzlich. In dem Falle liegen häufig kriegsähnliche Zustände oder vergleichbare Gesundheitsgefährdungen, wie beispielsweise Ebola, vor.
Steuern und Sozialversicherung
Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr sind hinsichtlich der Steuerabgaben und Sozialversicherung Beamten gleichgestellt und müssen lediglich die Lohnsteuer entrichten. Zudem müssen sie keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Während normale Arbeitnehmer mit einem Teil ihres Gehalts neben Steuern auch für die Krankenpflichtversicherung zahlen, greift im Falle der Bundeswehr die sogenannte Fürsorge des Dienstherren. Soldatinnen und Soldaten sind während ihrer Dienstzeit von der Krankenversicherung befreit. Sie sind jedoch verpflichtet, sich bei einer Pflegeversicherung zu versichern und die notwendigen Kosten hierfür zu tragen. Ihre Fürsorge übernimmt die Bundeswehr.
Das bedeutet für dich, als Soldatin bzw. Soldat kannst du unentgeltlich die Sanitätseinrichtung der Bundeswehr aufsuchen. Die Fürsorge greift zudem auch, wenn du dich außerhalb der Kaserne aufhältst. Mit der Hilfe einer Hotline können Soldatinnen und Soldaten direkt mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr in Verbindung treten.
Zulagen für Soldatinnen und Soldaten
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr profitieren nicht nur von einer guten Besoldung und Versorgung durch die Bundeswehr, sie können auch durch Zulagen und Zuschläge ihr Grundgehalt aufbessern. Wer in der Bundeswehr spezielle Aufgaben wahrnimmt oder unter erschwerten Bedingungen seinen Dienst verrichtet, erhält bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen neben dem Grundgehalt Stellen- und/oder Erschwerniszulagen. Ebenso erhalten Soldatinnen und Soldaten zum Beispiel für einsatzvorbereitende Übungen oder mehrtägigen Seefahrten, die besondere zeitliche Belastungen mit sich bringen, finanzielle Zuschläge von 91 Euro für jeden Tag.
Amts- und Stellenzulagen
Nehmen Soldatinnen und Soldaten eine herausgehobene Funktion bei der Bundeswehr wahr, können Amtszulagen und Stellenzulagen zu dem monatlichen Sold gewährt werden. Die Zulagen dürfen 75 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten und dem Endgrundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht übersteigen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Stellenzulagen erhältst du unter anderem für militärische Führungsfunktionen, als flugzeug- oder flugsicherungstechnisches Personal, im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, in der Cyberverteidigung, im maritimen Bereich, im Einsatzdienst der Feuerwehr, als Rettungsmediziner, als Fachärztin usw.
Erschwerniszulagen
Erschwerniszulagen werden dann gezahlt, wenn der Dienst mit besonderen Erschwernissen verbunden ist. Das kann zum Beispiel für Tauchertätigkeiten oder den Umgang mit Munition und Sprengstoffen zutreffen. Spezialisiertes Personal und Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten ebenso eine Erschwerniszulage. Außerdem werden Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlt.
Wenn du zum Beispiel an Wochenenden oder an Feiertagen arbeiten musst, bekommst du einen höheren Stundenlohn. Die Erhöhung beträgt beispielsweise an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen 5,67 Euro je Stunde. Auch Nacharbeiten werden bei der Bundeswehr besser entlohnt. Wer zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr Dienst hat, erhält 2,67 Euro mehr die Stunde. Wird an einem Samstag in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20.00 Uhr Dienst verrichtet, beträgt die Erhöhung 1,34 Euro je Stunde.
Berufsförderungsdienst: Fürsorge nach dem Dienst
Wie schon erwähnt, sind Bundeswehrsoldaten im Zuge der Fürsorge des Dienstherren von der Krankenversicherung ausgenommen. Dies ist jedoch nicht die einzige Ausnahme bei der Besoldung. Soldatinnen und Soldaten zahlen generell nur Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings besteht die Verpflichtung, dass sie sich selbst bei einer Pflegeversicherung versichern müssen. Auch in Hinblick auf die Rente hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Fürsorge für die Soldatinnen und Soldaten auszuweiten.
Eine wichtige Rolle beim Thema Fürsorge spielt auch der Dienstaustritt. Mit der Hilfe von Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe sowie dem Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr soll die Rückkehr in das zivile Leben für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erleichtert werden. Die Übergangsbeihilfe richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit. Bei ihr handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Soldaten am Ende des Dienstverhältnisses erhalten. Die Übergangsgebührnisse sind quasi eine Art Übergangs- oder Arbeitslosenhilfe. Sie betragen in der Regel 75 Prozent der letzten Besoldung, können aber gekürzt werden, wenn man ein Einkommen erzielt. Nimmt man an einer geförderten Bildungsmaßnahme teil, steigen sie dagegen auf 90 Prozent.
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