Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

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Bundeswehr CAT-Test online üben

CAT-Test

Testumfang: 25 Fragen
Testkategorien: Rechtschreibung, Sprachverständnis, Mathematik, Logik, Konzentration, Wissen
Zeitlimit: 12 Minuten

1 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

2 / 25

Kategorie: Mathematik

Wie viel Zentimeter sind 5.000 Mikrometer?

3 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Wurzel. √324 = ?

4 / 25

Kategorie: Konzentration

Welcher Würfel passt zur Abbildung?

Question Image

5 / 25

Kategorie: Logik

Welches Wort ergänzt die Gleichung sinnvoll?

Diagnose : Krankheit = Vernehmung : ?

6 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Der Kölner Dom wurde in welchem Baustil errichtet?

7 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Was gehört nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr?

8 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Was kann man sich unter dem Begriff "Ökosystem" genauer vorstellen?

9 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

10 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Wer entscheidet über die Durchführung der Auslandseinsätze der Bundeswehr?

11 / 25

Kategorie: Konzentration

Wie viele Flächen hat die Figur? 

Question Image

12 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

Question Image

13 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Welcher Staat ist kein ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats?

14 / 25

Kategorie: Logik

Welches Wort ergänzt die Gleichung sinnvoll?

Klimawandel : Sonne = Erderwärmung : ?

15 / 25

Kategorie: Mathematik

Familie Krüger möchte ihr Wohnzimmer neu streichen. Mit 5 Liter superweiß aus dem Baumarkt können 40 m² Fläche gestrichen werden. Wie viel Liter Farbe benötigt Familie Krüger, wenn das Wohnzimmer 6 Meter breit, 8 Meter lang und 3 Meter hoch ist?  

16 / 25

Kategorie: Mathematik

Ein Vermögen von 15.000 € wird zu einem Zinssatz (360 Tage) von 4,5 % angelegt. Wie hoch ist der Zins nach 6 Monaten und 20 Tagen (aufgerundet)?

17 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

Question Image

18 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Wurzel. √16900 = ?

19 / 25

Kategorie: Konzentration

Zähle alle Buchstaben p, wenn diesem der Buchstabe b folgt. 

Question Image

20 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Kubikwurzel. ³√512 = ? 

21 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

22 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

Question Image

23 / 25

Kategorie: Mathematik

Löse die Aufgabe unter Beachtung der Klammerregeln. Wie lautet das korrekte Ergebnis?

((35-17)x(23+8)-5x26):4=

24 / 25

Kategorie: Konzentration

Zähle alle Buchstaben b mit 2 Strichen. 

Question Image

25 / 25

Kategorie: Deutsch

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Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr ist eine wichtige Einrichtung, die Soldatinnen und Soldaten bei ihrer beruflichen Weiterentwicklung und dem Übergang in das zivile Berufsleben unterstützt. Der BFD bietet eine Vielzahl von Maßnahmen und Leistungen, um die berufliche Qualifikation und Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt zu fördern. Dazu gehören unter anderem Beratungsgespräche, Weiterbildungsmaßnahmen, Umschulungen und finanzielle Unterstützung. Das Ziel des BFD ist es, den Soldatinnen und Soldaten eine erfolgreiche berufliche Zukunft nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr zu ermöglichen.

Was macht der Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr?

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) hat das Ziel, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) auf ihre Zeit nach dem aktiven Dienst vorzubereiten und ihnen durch gezielte berufliche und schulische Bildung sowie Weiterbildung die Möglichkeit zu geben, beruflich und sozial aufzusteigen. Dies gilt nicht nur für aktive Bundeswehrsoldaten, sondern auch für ehemalige Soldaten auf Zeit, Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) und in speziellen Fällen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten. 

Der BFD der Bundeswehr stellt sicher, dass jeder Förderberechtigte individuell betreut wird. Dafür sind 16 regionale Teams und 86 Standortteams vor Ort tätig. Diese persönliche Betreuung ermöglicht es den Soldatinnen und Soldaten, eine qualifizierte Beratung zu erhalten und ihre berufliche Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Zusätzlich unterhält der BFD enge Beziehungen zu Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst und verschiedenen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden. Diese bundesweiten Kooperationsvereinbarungen bilden eine wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Integration der Soldatinnen und Soldaten in die zivile Arbeitswelt. Innerhalb der Bundeswehr selbst spielt der Berufsförderungsdienst ebenfalls eine bedeutende Rolle: Die BFD-Spezialisten informieren über die vielfältigen zivilen Beschäftigungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr und tragen dadurch zur Gewinnung hochqualifizierter Fachkräfte im zivilen Bereich bei.

Anspruch auf Leistungen des BFD

Der Anspruch auf Berufsförderung gilt für alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) und ist im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) verankert. Dieser Anspruch bietet ein vielfältiges Angebot, das entsprechend der Dauer der Dienstzeitverpflichtung gestaffelt ist und stufenweise aufgebaut wird. Dabei gilt: Je länger ein SaZ bei der Bundeswehr dient, desto umfassender sind die Möglichkeiten der Berufsförderung. Auch freiwillig Wehrdienst Leistende haben Ansprüche auf bestimmte Leistungen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr, die von ihrer Wehrdienstzeit abhängen. Diese Leistungen können während der Dienstzeit und bis zu sieben Jahre nach dem Dienstzeitende in Anspruch genommen werden.

Beratung und Förderung durch den BFD

Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienst Leistende und Berufssoldatinnen sowie Berufssoldaten mit besonderer Altersgrenze (BO41) erhalten bereits während ihrer militärischen Dienstzeit Unterstützung für ihre Zukunft. Der Berufsförderungsdienst verfügt über mehr als 900 qualifizierte Fachkräfte, die bundesweit und im Ausland tätig sind. Sie beraten und betreuen die Soldatinnen und Soldaten in Fragen der Berufswahl, beruflichen Qualifizierung und finanziellen Absicherung nach dem Ende ihrer Dienstzeit. Dabei werden individuelle Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit berücksichtigt, aber auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation spielt eine Rolle bei der Festlegung der beruflichen Ziele.

Dienstzeitbegleitende Förderung

Der Berufsförderungsdienst ermöglicht seinen Förderberechtigten bereits während ihrer aktiven Wehrdienstzeit die Teilnahme an Förderungs- und Eingliederungsmaßnahmen, um ihr volles Potenzial zu nutzen. Durch die Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen des Berufsförderungsdienstes können bestehende Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt sowie zusätzliche Qualifikationen erworben werden. Dadurch wird der Berufsstart beschleunigt und es eröffnen sich Möglichkeiten für Weiterbildungen.

Berufliche Eingliederungsmaßnahmen

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr legt besonderen Wert auf Eingliederungsmaßnahmen in das Berufsleben, um die Arbeitsaufnahme nach dem Dienstverhältnis zu erleichtern. Abhängig von der individuellen Verpflichtungszeit haben Förderungsberechtigte Anspruch auf eine gestaffelte Förderung der schulischen und beruflichen Bildung. Die Berufsvorbereitungsmaßnahmen stehen den Förderungsberechtigten nicht nur während der Dienstzeit, sondern auch bis zu sechs Jahre nach Dienstzeitende offen.

Zu den Maßnahmen gehören berufliche Orientierungsveranstaltungen, Bewerbungstrainings und die fachberufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Betrieben, Verwaltungen und Hochschulen. Die Bundeswehrfachschulen bieten höherwertige Schulabschlüsse an sowie spezielle Vorbereitungskurse, zum Beispiel für den Studienbeginn. Auch die Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin/zum staatlich geprüften Erzieher und eine verkürzte Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement sind Teil des Angebots.

Übergangsgebührnisse

Mit der Hilfe von Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe sowie dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr soll die Rückkehr in das zivile Leben für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erleichtert werden. Die Übergangsbeihilfe richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit. Bei ihr handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Soldatinnen und Soldaten am Ende des Dienstverhältnisses erhalten. Die Übergangsgebührnisse sind quasi eine Art Übergangs- oder Arbeitslosenhilfe. Sie betragen in der Regel 75 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge inkl. Stellen- und Amtszulagen sowie dem Familienzuschlag (Stufe 1), können aber gekürzt werden, wenn man ein Einkommen erzielt. Nimmt man an einer geförderten Bildungsmaßnahme teil, steigen sie dagegen auf 90 Prozent.

Mit der Hilfe von Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe sowie dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr soll die Rückkehr in das zivile Leben für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erleichtert werden. Die Übergangsbeihilfe richtet sich nach der Dauer der Dienstzeit. Bei ihr handelt es sich um eine Einmalzahlung, die Soldaten am Ende des Dienstverhältnisses erhalten. Die Übergangsgebührnisse sind quasi eine Art Übergangs- oder Arbeitslosenhilfe. Sie betragen in der Regel 75 Prozent der letzten Brutto-Dienstbezüge inkl. Stellen- und Amtszulagen sowie dem Familienzuschlag (Stufe 1), können aber gekürzt werden, wenn man ein Einkommen erzielt. Nimmt man an einer geförderten Bildungsmaßnahme teil, steigen sie dagegen auf 90 Prozent.

Berufliche Qualifikation bei der Bundeswehr

Im Rahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung innerhalb der Streitkräfte stehen den Soldatinnen und Soldaten rund 50 verschiedene Ausbildungsberufe und 45 unterschiedliche Fortbildungen zur Auswahl. Zusätzlich haben sie die Möglichkeit, schulische und berufliche Bildungsmaßnahmen im Rahmen ihres Berufsförderungsanspruches wahrzunehmen und sogar ein Studium zu absolvieren.

Schulische Bildung

An den zehn Bundeswehrfachschulen (BwFachS) haben Soldatinnen und Soldaten die Möglichkeit, die mittlere Reife oder Fachhochschulreife zu erlangen, um sich für eine höhere berufliche Qualifikation zu qualifizieren. Die schulischen Bildungsmaßnahmen an den BwFachS sind kostenfrei. Darüber hinaus bieten einige BwFachS auch Kurse zur Studien- und Berufsvorbereitung sowie berufsbildende Lehrgänge an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, einen Antrag zu stellen, um den Schulabschluss an einer zivilen Einrichtung zu absolvieren.

Berufliche Bildung

Eine anerkannte Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme im allgemeinen Bildungssektor kann durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert werden, sofern sie mit dem vereinbarten Förderplan übereinstimmt. Die berufliche Bildung kann in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen und Unternehmen stattfinden. Dabei wird bei vergleichbaren Angeboten das kostengünstigere bevorzugt. In bestimmten Fällen unterstützt der BFD auch den Erwerb von Lizenzen und Führerscheinen.

Unterstützung bei der Stellensuche

Der Job-Service fungiert als Vermittlungsstelle zwischen den Soldatinnen und Soldaten einerseits und ausgewählten Unternehmen und Einrichtungen der freien Wirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes andererseits, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Hierbei nutzt der Job-Service seine engen Beziehungen zu Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst, den Kammern sowie Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden.

FAQ - Berufsförderungsdienst (BFD)

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist Teil der Bundeswehrverwaltung und besteht aus 16 Regionalteams, die bundesweit verschiedenen Karrierecentern der Bundeswehr zugeordnet sind. Die Arbeit vor Ort wird darüber hinaus von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zurzeit 86 Standortteams geleistet.

Für die Zeit nach der Bundeswehr erhalten die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Unterstützung durch den BFD. Bundesweit beraten die Fachkräfte des BFD die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei der Berufswahl, der dafür erforderlichen Qualifizierung und finanziellen Absicherung bis hin zum Einstieg in die zivile Arbeitswelt. Dir steht damit ein umfangreiches Förderungs- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung.

Wenn du dich bei der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtest, wirst du dich zunächst voll und ganz auf die neuen und interessanten militärischen Aufgaben konzentrieren wollen. Gleichwohl wirst du dich aber hin und wieder fragen, wie es nach der Bundeswehr weitergeht und wer dich bei dem Schritt in den Zivilberuf – falls du nicht als Berufssoldat dauerhaft bei der Bundeswehr tätig sein wirst- kompetent und vertrauensvoll unterstützen kann. Die Antwort ist einfach: der BFD.

Die Aufgabe des BFD ist die erfolgreiche Eingliederung der ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in einen Zivilberuf mit der Chance auf einen weiteren beruflichen und sozialen Aufstieg. Den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit steht je nach der Dauer Verpflichtungszeit eine breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die der Weiterqualifizierung dienen. Der BFD hilft dir, diese Palette optimal zu nutzen.

Je nach Verpflichtungsdauer steht dir ein umfangreiches Förderungs- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Grundlage für die Förderungsmöglichkeiten ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit, dein Grundwissen z. B. durch Lehrgänge in Mathematik, Deutsch und Englisch, PC-Kurse, Bewerbungstraining und vieles mehr aufzufrischen. Alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es auch willst.

Du bekommst ein Jahr lang ** je nach Bildungsvorhaben bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 12 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 5.000 € ** erstattet werden. Diese kannst du z. B. dafür nutzen, eine verkürzte Berufsausbildung zur/zum Fachkraft für Lagerlogistik/Hoch- bzw. Tiefbaufacharbeiter oder Maschinen- und Anlagenführer **** zu absolvieren und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch deutlich zu erhöhen! Sollte keine der angebotenen Berufsausbildungen deinen Interessen entsprechen, kannst du selbstverständlich auch Bildungsmaßnahmen in anderen Tätigkeitsbereichen wählen.

Sollte der für dich passende Lehrgang nicht in der Nähe deiner Heimat angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit, dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen, z. B durch Lehrgänge in Mathematik und (Wirtschafts-)Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, SAP-Schulungen, Kurse in den Bereichen Logistik, Buchhaltung oder Projektmanagement und vieles mehr. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es willst! *

Du bekommst drei Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 36 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 13.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z. B. eine Fortbildung zum Staatlich Geprüften Betriebswirt o.ä. **** absolvieren und deine Qualifikationsniveau und Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen z. B. durch kostenlose Lehrgänge in Mathematik und Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, Metallverarbeitung, Schweißen, Bewerbungstraining und vieles mehr. Oder falls du eine Meisterausbildung in deinem Handwerk anstrebst, kannst du diese mit Teil III – wirtschaftlich/rechtlich – und Teil IV – Ausbildung der Ausbilder – schon während der Dienstzeit beginnen. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du willst! *

Du bekommst drei Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 36 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 13.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z. B. deine Meisterausbildung mit Teil I – Fachpraxis – und Teil II – Fachtheorie – abschließen **** und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.

Solltest die für dich passenden Lehrgänge nicht in Heimatnähe angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen z.B. durch Lehrgänge in Mathematik und Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, SAP-Schulungen, Bewerbungstraining und vieles mehr. Oder falls du eine Meisterausbildung in deinem Handwerk anstrebst, kannst du diese mit Teil III – wirtschaftlich/rechtlich – und Teil IV – Ausbildung der Ausbilder – schon während der Dienstzeit beginnen. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es willst! *

Du bekommst fünf Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 60 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von 21.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z.B. deine Meisterausbildung mit Teil I – Fachpraxis – und Teil II – Fachtheorie – abschließen **** und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Oder du kannst zunächst an der Bundeswehrfachschule deine Fachhochschulreife erwerben und anschließend an einer Fachhochschule ein Studium – z. B der Fachrichtung Fahrzeugtechnik o.ä. **** – aufnehmen. Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.

Sollten die für dich passenden Lehrgänge nicht in Heimatnähe angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.

Erklärungen/Fußnoten

* Ermessensleistungen, bei Vollzeitmaßnahmen abhängig von der Gewährung von Sonderurlaub.

** Zeitliche und finanzielle Ansprüche verringern sich, wenn Sie im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung einen zivilberuflich verwertbaren Berufsabschluss erwerben.

*** 50 % der letzten Dienstbezüge als Grundbetrag + 50 % als Bildungszuschuss bei Teilnahme an Vollzeit Bildungsmaßnahme unter Anrechnung von Einkommen oder + Versorgungszuschuss auf Antrag zur Aufstockung des Grundbetrags bis auf max. 75 % der letzten Dienstbezüge unter Anrechnung von Einkommen.

**** In Abhängigkeit von Schulabschluss und milit. Verwendung.

Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.

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