Familienzuschlag Bundeswehr

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Bundeswehr CAT-Test online üben

CAT-Test

Testumfang: 25 Fragen
Testkategorien: Rechtschreibung, Sprachverständnis, Mathematik, Logik, Konzentration, Wissen
Zeitlimit: 12 Minuten

1 / 25

Kategorie: Konzentration

Wie viele Fehler haben sich in der Abschrift eingeschlichen? 

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2 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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3 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Was versteht man unter einem "Putsch" im politischen Sinne?

4 / 25

Kategorie: Mathematik

Welche Zahl setzt die Zahlenreihe sinnvoll fort?

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5 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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6 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

7 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Wo befindet sich der Sitz des internationalen Gerichtshofes?

8 / 25

Kategorie: Konzentration

Zähle alle Buchstaben b, wenn diesem der Buchstabe p folgt. 

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9 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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10 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Mit welchem Messgerät wird Druck in Flüssigkeiten und Gasen gemessen?

11 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Welche Lampe leuchtet bei folgender Schalterstellung der drei Umschalter auf?

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12 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Welcher Staat ist kein ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats?

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Kategorie: Mathematik

Auto A verbraucht auf 550 km 49 Liter Benzin. Auto B verbraucht 62 Liter auf 780 km. Um wie viel Prozent liegt der Spritverbrauch der beiden Autos auseinander?

14 / 25

Kategorie: Mathematik

45 Arbeiter benötigen für einen Hausbau 18 Tage. Wie viele Tage benötigen 15 Arbeiter?

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Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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16 / 25

Kategorie: Mathematik

Familie Krüger möchte ihr Wohnzimmer neu streichen. Mit 5 Liter superweiß aus dem Baumarkt können 40 m² Fläche gestrichen werden. Wie viel Liter Farbe benötigt Familie Krüger, wenn das Wohnzimmer 6 Meter breit, 8 Meter lang und 3 Meter hoch ist?  

17 / 25

Kategorie: Konzentration

Zähle alle Buchstaben p mit 2 Strichen. 

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18 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Zu welchem Zweck darf die Bundeswehr nicht im Landesinnern eingesetzt werden?

19 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Wurzel. √16900 = ?

20 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

21 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Was gehört nicht zu den Aufgaben der Bundeswehr?

22 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

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23 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Was kann man sich unter dem Begriff "Ökosystem" genauer vorstellen?

24 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

25 / 25

Kategorie: Mathematik

Ein Swimmingpool wird von 3 gleichgroßen Schläuchen in 480 Minuten mit Wasser gefüllt. Wie viele Stunden würde es dauern, wenn 4 Schläuche eingesetzt werden?

Die Auswertung deines Testergebnisses läuft.

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Der Familienzuschlag: Für Soldaten und Beamte mit Familie

Beschäftigte bei der Bundeswehr, die eine eigene Familie haben, erhalten als Beamtin, Beamter, Soldatin oder Soldat einen Familienzuschlag. Der Familienzuschlag ist ein Teil der Dienstbezüge und wird zusätzlich zum Grundgehalt gewährt. Er berücksichtigt insbesondere die Situation von Familien mit Kindern. Die Regelung zum Familienzuschlag ist im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt. Je nach Familienverhältnissen wird der Familienzuschlag in zwei Teilen ausgezahlt: in einem ehebezogenen Teil (FZ Stufe 1) und einem kinderbezogenen Teil (FZ Stufe 2).

Stufen des Familienzuschlages

Der Familienzuschlag ist im § 40 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt und wird zusätzlich zum Grundgehalt gewährt. Die Höhe des Familienzuschlags ist abhängig von den familiären Lebensverhältnissen der Besoldungsempfängerin oder des Besoldungsempfängers und wird in zwei Stufen eingeteilt:

  • Familienzuschlag Stufe 1: Verheiratete, Verpartnerte (eingetragenen Lebenspartnerschaft), Verwitwete und Geschiedene
  • Familienzuschlag Stufe 2: Kinderzuschlag für jedes kindergeldberechtigte Kind
 Zur Stufe 1 gehören:
  1. verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
  2. verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
  3. geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
  4. andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
 Zur Stufe 2 gehören:

Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde. Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören auch die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, die Kinder ihres Lebenspartners in ihren Haushalt aufgenommen haben, wenn andere Beamte, Richter oder Soldaten der Stufe 1 bei sonst gleichem Sachverhalt zur Stufe 2 oder einer der folgenden Stufen gehörten. Die Stufe richtet sich nach der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder.

Die Höhe des Familienzuschlags bei der Bundeswehr

Neben dem Grundgehalt wird Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten des Bundes ein Familienzuschlag gewährt, der sich an der Familiensituation orientiert. In der Stufe 1 beträgt dieser Zuschlag für verheiratete Soldaten und Beamte, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten und Beamte sowie Soldaten/Beamte mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz 153,88 Euro. Die Stufe 2 , welche für Soldaten und Beamte der ersten Stufe gilt und denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz zusteht, beträgt der Familienzuschlag 285,40 Euro. Für das zweite Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 131,52 Euro und für jedes weitere Kind zahlt die Bundeswehr 409,76 Euro.

Voraussetzungen für den Familienzuschlag

Welche Voraussetzungen gemäß § 40 Bundesbesoldungsgesetz im Detail vorliegen müssen, damit du als Soldat oder Beamter bei der Bundeswehr Familienzuschlag erhältst und was du dabei beachten musst, erfährst du in den nachfolgenden Informationen. 

Verheiratete Soldaten und Beamte sowie Soldaten und Beamte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Der Verheiratungszuschlag wird einem Ehepaar gemeinsam nur einmal gewährt. Wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst mit mindestens der Hälfte der Wochenarbeitszeit (WAZ) beschäftigt sind und Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1 oder eine vergleichbare Leistung nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes haben, wird der Zuschlag halbiert.

Erforderliche Nachweise:

  • Eheurkunde / Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Erklärung zum Familienzuschlag

Geschiedene Soldaten/Beamte

Geschiedene Soldaten/Beamte haben auch nach der Rechtskraft einer Scheidung die Möglichkeit, den Familienzuschlag der Stufe 1 (FZ Stufe 1) weiterhin zu erhalten, wenn sie ihrem früheren Ehepartner aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Verpflichtung zum Unterhalt muss entweder im Scheidungsurteil gerichtlich festgelegt oder notariell dokumentiert sein. Die monatliche Unterhaltszahlung muss dabei mindestens die Höhe des FZ Stufe 1 betragen. Zusätzlich können geschiedene Soldaten/Beamte die FZ Stufe 1 erhalten, wenn sie ein Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben.

Erforderliche Nachweise:

  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Unterhaltsverpflichtung ggü. dem geschiedenen Ehegatten 
  • Erklärung zum Familienzuschlag

Ledige Soldaten/Beamte

Ledige Soldaten/Beamte haben Anspruch auf die Zahlung des Familienzuschlags Stufe 1 (FZ Stufe 1), wenn sie ein Kind nicht nur vorübergehend in ihrer Wohnung aufgenommen haben und für dieses Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zusteht oder zustehen würde. Ein Kind gilt auch dann als in die Wohnung aufgenommen, wenn ein Soldat/Beamter es auf eigene Kosten anderswo untergebracht hat (z. B. aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung), ohne dass dadurch die häusliche Verbindung mit dem Kind aufgehoben wird. Dieser Sachverhalt kann beispielsweise durch eine formlose, schriftliche Erklärung des Kindes nachgewiesen werden.

Erforderliche Nachweise:

  • Erklärung zum Familienzuschlag

Verwitwete Soldaten/Beamte

Verwitwete Soldaten/Beamten haben Anspruch auf die Zahlung des Familienzuschlags Stufe 1 (FZ Stufe 1). Dieser Anspruch besteht unbefristet, bis möglicherweise ein anderer Anspruchsgrund vorliegt (z. B. eine neue Eheschließung).

Erforderliche Nachweise:

  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Erklärung zum Familienzuschlag

Kinderbezogene Familienzuschlag (FZ Stufe 2)

Der kinderbezogene Familienzuschlag (FZ Stufe 2) wird abhängig von der Zahlung des Kindergeldes gewährt. In der Regel erhält die Person, die das Kindergeld bezieht, die FZ-Stufe 2. Wenn diese Person jedoch keinen Anspruch auf den Familienzuschlag hat, kann der FZ-Stufe 2 auch an den anderen Elternteil ausgezahlt werden, sofern dieser Anspruch darauf hat. In Fällen geschiedener Ehepartner muss zusätzlich geprüft werden, ob eine andere Person, z. B. ein neuer Ehepartner, möglicherweise vorrangig berechtigt ist, den FZ Stufe 2 zu erhalten. Aus diesem Grund sind bei Geschiedenen auch Angaben zu den Familienverhältnissen mit dem geschiedenen Ehepartner erforderlich und relevant (z. B. ob wiederverheiratet, Arbeitgeber des neuen Ehepartners, ob dieser im öffentlichen Dienst oder ähnlicher Einrichtung beschäftigt ist, die Familienzuschläge gewährt).

Erforderliche Nachweise:

  • Erklärung zum Familienzuschlag
  • Bescheinigung über die Zahlung von Kindergeld

Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.

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