FAQ - Häufig gestellte Fragen

Willkommen zum FAQ – Frequently Asked Questions! Hier findest du Antworten auf Fragen rund um die Bundeswehr, über den Soldatenberuf und zum Dienstzeitende. 

Zu den Themen

Laufbahnen und Möglichkeiten

Um als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahnen der Unteroffiziere, Feldwebel oder Offiziere eingestellt zu werden, muss man mindestens 17 Jahre alt sein. Mit 17 Jahren ist allerdings noch das Einverständnis der Eltern erforderlich.

Auch mit 40 oder 50 Jahren ist es grundsätzlich noch möglich, bei der Bundeswehr eine Karriere zu starten. Dennoch gilt für bestimmte Berufslaufbahnen eine Altersgrenze. Diese kannst du entweder dem jeweiligen Jobprofil entnehmen und/oder bei der Karriereberatung erfragen. 

Mit dem Hauptschulabschluss kannst du in die Laufbahn der Mannschaften oder in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes, z. B. als Fallschirmjäger oder als Fahrer eines Kampfpanzers einsteigen. Eine Vielzahl von Tätigkeiten sind möglich. 

Mit einem Realschulabschluss kannst du in die Laufbahn der Feldwebel im Truppendienst oder im allgemeinen Fachdienst eingestellt werden.

Mit dem Abitur bzw. der Fachhochschulreife kannst du Offizier werden und aus einer Vielzahl von Studienfächern wählen.

Wenn du einen für die Bundeswehr verwertbaren Beruf erlernt hast, wirst du mit einem höherem Dienstgrad eingestellt.

Feldwebel des Truppendienstes arbeiten als militärische Vorgesetzte in allen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen (Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst und Streitkräftebasis). Die Bundeswehr ermöglicht dir hier den unmittelbaren Einstieg in die Funktion des klassischen, militärischen Führers.

Als Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes steht dir ein sehr breites Spektrum an Verwendungen offen. Du übernimmst die Verantwortung für ein bestimmtes Fachgebiet. Vor allem technische, verwaltende oder betriebliche Aufgaben mit Führungsverantwortung gehören zu deinem Leistungsspektrum.

Die Verpflichtungsdauer für die Mannschaften beträgt mindestens 2 Jahre. Hier geht es zur Laufbahn der Mannschaften.

Die Verpflichtungsdauer für die Unteroffiziere beträgt mindestens 8 Jahre. Hier geht es zur Laufbahn der Unteroffiziere.

In der Laufbahn der Feldwebel verpflichtest du dich für mindestens 12 Jahre. Hier geht es zur Laufbahn der Feldwebel.

Die Verpflichtungsdauer für die Offiziere beträgt mindestens 13 Jahre. Hier geht es zur Laufbahn der Offiziere.

Das ist grundsätzlich möglich. Näheres erfährst du von deinem/deiner Karriereberater/-in.

Du musst mindestens ein Musikinstrument spielen können.

Natürlich ist es möglich, sich während einer Dienstzeit für eine andere Laufbahn zu bewerben. Nach dem Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung wird geprüft, ob der Bewerbung stattgegeben werden kann und ob man die Voraussetzungen erfüllt. In manchen Laufbahnen ist dafür eine Verlängerung der Dienstzeit notwendig.

Berufssoldat wird man – im Gegensatz zur allgemeinen Annahme – nicht zu Beginn der Dienstzeit, sondern man bewirbt sich aus den Reihen der Zeitsoldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier ohne Portepee. Somit findet eine Auswahl statt, getreu dem Motto: Eignung, Leistung und Befähigung. Hier geht es zur Potentialfeststellung Berufssoldat.

Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Wenn du mindestens 17 Jahre alt bist (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten), die Vollzeitschulpflicht beendet hast und Deutsche / Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bist, kannst du dich für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) bewerben. Daneben sind psychische und physische Eignung erforderlich. Hier geht es zum Freiwilligen Wehrdienst.

Sofern du dich für den Freiwilligen Wehrdienst entscheidest, wirst du zunächst auf deine gesundheitliche Eignung hin untersucht.

Anschließend erfolgt die Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung, bei der unter Einbeziehung der ärztlichen Ergebnisse besondere Eignungen für Verwendungen in den Streitkräften festgestellt werden. Des Weiteren durchläufst du einen computergestützten Eignungstest.

Abschließend findet ein persönliches Gespräch mit einer Psychologin / einem Psychologen statt. Im Anschluss daran wirst du – auch unter Berücksichtigung deiner persönlichen Einsatzwünsche – für Verwendungen in bestimmten militärischen Tätigkeitsbereichen vorgeschlagen.

Der Freiwillige Wehrdienst hat eine Mindestverpflichtungszeit von 7 Monaten und kann bis zu 23 Monate dauern. Die ersten 6 Monate sind eine Probezeit, in der du jederzeit kündigen können.

Wenn du dich für 12 Monate oder länger verpflichten möchtest, musst du dich schriftlich dazu bereit erklären, grundsätzlich an einer besonderen Auslandsverwendung teilzunehmen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich, wenn die Verwendung im Ausland wegen persönlicher oder familiärer Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Einen Anspruch auf einen Auslandseinsatz hast du aber nicht.

Das Gehalt für freiwillig Wehrdienstleistende wurde ab dem 1. Januar 2020 im untersten Dienstgrad (vorher 840 Euro plus etwa 500 Euro Sachleistung) auf 1.500 Euro angehoben und wird bereits ab dem ersten Tag ausgezahlt. Das Gehalt bzw. der Wehrsold steigt gestaffelt nach Dienstgraden bis zum Hauptgefreiten auf maximal 1.900 Euro an. Diese entspricht etwa 80 Prozent des Grundgehaltes einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit im gleichen Dienstgrad.

Das Kindergeld wird in den ersten vier Monaten deines Dienstverhältnisses als Freiwillig Wehrdienstleistende/-r automatisch weiter gezahlt. Berechtige Person zum Empfang des Kindergeldes bist allerdings nicht du selbst, sondern deine Eltern. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt. Auch nach den ersten vier Monaten deiner Dienstzeit können deine Eltern das Kindergeld erhalten. Dieses muss nach dem vierten Dienstmonat bei der Familienkasse beantragt werden. Die Einzelheiten zur Bewilligung von Kindergeld erfährst du bei der zuständigen Familienkasse.

Neben deinen Wehrsold werden dir weitere unentgeltliche Leistungen bereitgestellt. Dazu zählt die freie Unterkunft in der Kaserne, die kostenlose Verpflegung und Bekleidung und eine kostenlose ärztliche Betreuung. Darüber hinaus erhältst du bis zu fünf sogenannte Familienheimfahrten (Fahrt zwischen Kaserne und Wohnung) pro Monat. Grundsätzlich ist hier eine kostenlose Benutzung der Bahn vorgesehen, aber auch die notwendige Inanspruchnahme eines anderen Beförderungsmittels wird ggf. geprüft. Näheres regelt dein Truppenteil.

Außerdem zahlt der Bund für dich die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung sowie ein Entlassungsgeld von 100 € pro Dienstmonat (vorausgesetzt, du hast mindestens sechs Monate und einen Tag gedient).

In der Regel ist am Wochenende dienstfrei. Ausnahmen hierbei sind möglich, wenn der Dienst dies erfordert.

Für jeden vollen Monat deiner Dienstzeit bekommst du ein Zwölftel des dir zustehenden Jahresurlaubs.

Nach erfolgreicher Musterung und bei Vorliegen der psychologischen Eignung findet das Einplanungsgespräch statt, bei dem du deine Wünsche angeben kannst. Gemeinsam versucht man die richtige Stelle für dich zu finden.

In der Regel findet die Grundausbildung von drei Monaten an einem anderen Ausbildungsort statt als die anschließende Restverwendungszeit. Hier spielt natürlich auch die Frage nach der Teilstreitkraft (Heer, Luftwaffe, Marine und Sanitätsdienst) eine Rolle.

Die Einladungen zur Ableistung des Freiwilligen Wehrdienstes werden viermal im Jahr ausgesprochen, zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. jedes Jahres. Ein Diensteintritt zu anderen Terminen ist nicht möglich.

Wie bisher beim Grundwehrdienst besteht auch beim Freiwilligen Wehrdienst der Arbeitsplatzschutz. Das heißt, dein Arbeitsverhältnis besteht als sogenanntes ruhendes Rechtsverhältnis fort. Du bleibst damit Angehörige/-r deines Betriebes. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Arbeitsschutz. Von der Zustellung der Dienstantrittsaufforderung bis zur Beendigung des Wehrdienstes darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. Durch wehrdienstbedingte Abwesenheit dürfen dir weder berufliche noch betriebliche Nachteile entstehen. Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über die Dienstantrittsaufforderung in Kenntnis setzten und dich nach deiner Entlassung unverzüglich beim Arbeitgeber zurückmelden. Weitere Informationen werden dir auch mit der Dienstantrittsaufforderung zugesandt.

Bei entsprechender Eignung ist ein Wechsel in das Dienstverhältnis einer Soldatin / eines Soldaten auf Zeit möglich. Der Vorteil ist hier, dass sowohl du von der Truppe als auch die Truppe von dir bereits einen Eindruck gewinnen konnte. Die im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes erfolgreich abgeleistete Grundausbildung (ersten drei Monate) muss nicht wiederholt werden.

Rund um die Bundeswehr

Seit der Aussetzung der Wehrpflicht hat sich bei der Bundeswehr einiges verändert. Hierzu gehört auch die Tatsache, dass Soldaten auf Zeit aller Dienstgrade ihre Verpflichtungszeit auf bis zu 25 Jahre verlängern können. Darüber hinaus gibt es auch die Chance für die sogenannten Wiedereinsteller, die nach einer Pause wieder zurück in den Dienst möchten. Hier mehr erfahren.

Nein, denn alles was du für deinen täglichen Dienst benötigst, wird dir von der Bundeswehr gestellt. Und die Uniform gehört natürlich auch dazu. Welche Ausrüstung und Kleidung du von der Bundeswehr zum Dienstantritt gestellt bekommst, erfährst du im Beitrag Bundeswehr Ausrüstung.

Oberst? Feldwebel? Hauptmann? – Welcher Dienstgrad zu welcher Laufbahn gehört und wie die richtige Reihenfolge ist, erfährst du auf unserer Seite Bundeswehr Laufbahnen. Hier geht es zu den Dienstgraden.

Du kannst selbstverständlich Standortwünsche äußern, die Bundeswehr versucht deine Wünsche zu berücksichtigen.

Zu Beginn deiner Dienstzeit, während der Grundausbildung und anderer Lehrgänge wirst du in der Kaserne untergebracht werden. Bis zum 25. Lebensjahr bist du kasernenpflichtig. In der Regel erhältst du aber bereits wesentlich früher in deiner Stammeinheit die Erlaubnis, bis zum Dienstbeginn außerhalb der Kaserne zu schlafen. Der bekannte Zapfenstreich ist nur noch in Einzelfällen üblich.

Ja, es gibt die sogenannte Eignungsübung und die widerrufliche Verpflichtungserklärung. Die Eignungsübung richtet sich an Bewerber/-innen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringen und berufsnah eingesetzt werden. Während der Eignungsübung kann man jederzeit auf eigenen Antrag entlassen werden. Die widerrufliche Verpflichtungserklärung ermöglicht allen anderen Bewerber/-innen ebenfalls das Verpflichtungsverhältnis innerhalb von 6 Monaten zu beenden und die Bundeswehr zu verlassen.

Beamte und Soldaten bei der Bundeswehr bekommen kein Gehalt, sie erhalten eine Besoldung. Die Bundeswehr Besoldung richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung für Bundesbeamte und ist abhängig vom jeweiligen Dienstgrad bzw. des jeweiligen Amtes. Hier geht es zu den Besoldungsgruppen.

Soldatinnen und Soldaten haben in der Regel eine 41 Stunden Woche. Es kann allerdings sein, dass Sie im Rahmen eines Sonder- oder Zusatzdienstes längeren Dienst leisten. Diese Überstunden werden regelmäßig durch Freizeitausgleich abgegolten, in Ausnahmefällen aber auch finanziell. Soldat/-in sein ist aber definitiv kein 7 bis 16 Uhr Job.

Nein. Grundsätzlich sind Soldatinnen und Soldaten in einem ähnlichen Beschäftigungsverhältnis des öffentlichen Dienstes wie Beamtinnen und Beamte. Es gibt allerdings einige rechtliche Unterschiede. Als Soldat (m/w) auf Zeit (SaZ) zum Beispiel ist man nur in einem zeitlich begrenzten Dienstverhältnis und erwirbt keine Pensionsansprüche (der Bund zahlt für SaZ nach ihrer Dienstzeit Beiträge in die Rentenversicherung nach). Erst als Berufssoldat/-in Sie dann rechtlich dem Lebenszeitbeamten (m/w) ähnlich. Die beiden Dienstverhältnisse bleiben dennoch nur bedingt vergleichbar.

Sehr wichtig! Im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung durch einen Bundeswehrarzt oder -ärztin wird deine gesundheitliche Eignung für den Dienst in den Streitkräften festgestellt. Im Ergebnis dieser ärztlichen Untersuchung kann es sein, dass du für eine Einstellung als Soldatin oder Soldat oder für bestimmte Verwendungen nicht geeignet sind. Hier geht es zur ärztlichen Untersuchung.

Sehr wichtig! Der Beruf des Soldaten fordert ein hohes Maß an körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit. Alle Soldatinnen uns Soldaten müssen ständig ein Mindestmaß an militärischen Grundfertigkeiten beherrschen. Sämtliche Ausbildungen in den Streitkräften setzen das Beherrschen dieser individuellen Grundfertigkeiten (IGF) voraus. Darunter fallen Märsche, der Basis-Fitness-Test (kurz: BFT, ein Sporttest mit verschiedenen Disziplinen), Schießausbildung, Erste Hilfe, ABC-Ausbildung (Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Kampfmitteln), Schwimmen und jede Art von Ausdauersport. Mehr dazu: Sport in der Bundeswehr – Military Fitness.

Die Beförderung erfolgt nach Dienstjahren und dem Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung. Mehr dazu hier.

Ja. Soldatinnen und Soldaten sind Staatsbürger und unterliegen wie alle anderen Bürger den allgemeinen Gesetzen, dennoch gibt es einige spezielle Normen, die das besondere Verhältnis des Staates zu ihnen und den Umgang der Soldaten untereinander regeln. Dazu zählen vor allem das Soldatengesetz, das Soldatenbeteiligungsgesetz und das Soldatenversorgungsgesetz.

Es ist oft so, dass man als Soldatin oder Soldat sehr lange Stehzeiten an einem Standort hat, manchmal sogar für den größten Teil der Dienstzeit. Das wird aber nicht immer der Fall sein. Eine Versetzung aus dienstlichen Gründen kann jeden treffen, heutzutage allerdings zum Glück weniger oft als früher.

Für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen ihrer Schulzeit ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, bietet die Bundeswehr ein zwei- bis dreiwöchiges Praktikum an. Die Bundeswehr bietet neben den Schülerpraktikum auch ein Praktikum für Studierende an. Hier geht es zum Praktikum.

Das hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel welche Laufbahn du eingeschlagen hast oder einschlagen willst.

Als Zeitsoldat (m/w) durchläuft man erstmal die Grundausbildung sowie die Laufbahn- und Fachlehrgänge (z. B. Unteroffzierlehrgang, Feldwebellehrgang oder Offizierlehrgang und bei den Fachlehrgängen beispielsweise den IT-Admin Feldwebel). Danach könnte man theoretisch zu einem Einsatz herangezogen werden. In der Regel wird aber den Soldateninnen und Soldaten Zeit gegeben, sich in deren Fachgebiet zu vertiefen und Erfahrung zu sammeln, um dann bestmöglich auf den Einsatz vorbereitet zu sein. Als einsatzvorbereitende Maßnahme wird zusätzlich der Lehrgang Einsatzvorbereitende Ausbildung für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung absolviert.

Die grundsätzliche Aufgabe eines Hundeführers (m/w) bei der Bundeswehr ist zwar ähnlich, aber nicht gleich. Im Gegensatz zu Polizeihunden suchen die Bundeswehrhunde nur in seltenen Fällen nach Drogen. Sprengstoff und Bomben sind da eher deren Fachgebiet. Es gibt aber auch Diensthunde, die für den Personenschutz eingesetzt werden. Hier geht es zum Bundeswehr Hundeführer.

Wenn dein Dienstposten einen Führerschein erfordert, erhältst du bei der Bundeswehr eine entsprechende Ausbildung. Der Bundeswehr-Führerschein kann dann beim zuständigen Amt (Führerscheinstelle) in einen zivilen Führerschein umgeschrieben werden.

Aus- und Weiterbildung / Studium

Zuerst absolvierst du die allgemeine Grundausbildung. Nach einem kurzem Aufenthalt in deiner Stammeinheit wirst du je nach Laufbahn unterschiedliche militärische und fachliche Ausbildungsmodule absolvieren. Diese unterscheiden sich je nach Laufbahn und Verwendung erheblich.

Im Rahmen einer Berufsförderungsdienstmaßnahme kann man in der Abendschule einen Schulabschluss erwerben. Während des Dienstes ist dies nicht vorgesehen.

Du hast keine verwertbare Berufsausbildung? Dann besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fachunteroffzier- und Feldwebellaufbahn (im Fachdienst) eine zivilberufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahme (ZAW) zu absolvieren. Dieser Beruf ist unter anderem Voraussetzung, um Feldwebel werden zu können. Das Spektrum reicht von Kfz-Mechaniker (m/w) bis hin zu IT-System- oder Reiseverkehrskaufmann (m/w). Hier erfährst du mehr zur Berufsausbildung.

Primär studiert man an den Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und in München. Ferner stehen der Bundeswehr an verschiedenen zivilen Universitäten Studienplätze, zum Beispiel für das Medizinstudium, zur Verfügung. Hier erfährst du mehr über das Studium.

Geisteswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Medizin. Die Universitäten der Bundeswehr wurden auf Bachelor- und Masterabschluss umgestellt. Hier erfährst du mehr über die Studiengänge.

Im Gegensatz zu zivilen Universitäten gibt es bei den Bundeswehr-Universitäten Trimester und keine Semester. Die reguläre Studiendauer bei der Bundeswehr beträgt bei einem Masterabschluss dann etwa vier Jahre.

Im Gegensatz zu einem Studium an anderen Universitäten, finden im Bundeswehr Studium Seminare hauptsächlich in kleineren Gruppen statt. Des Weiteren legt die Bundeswehr den Fokus auf ein Praxisnahes Lernen, damit du später als Offizier (m/w) dein akademisches Wissen in die Tat umsetzten kannst. Ein weiterer Unterschied zu anderen deutschen Hochschulen ist, dass nicht wie üblich in Semestern, sondern in Trimestern studiert wird. Ein Trimester dauert im Gegensatz zum Semester nur drei Monate. Auch ist die freie Vorlesungszeit pro Jahr mit drei Monaten kürzer. Demzufolge verkürzt sich auch die Regelstudienzeit, die bei einem Bachelorstudium sieben Trimester und bei einem Masterstudium fünf Trimester beträgt. Hier geht es zum Studium.

Das Studium bei der Bundeswehr an einer beiden Universitäten in Hamburg oder München bietet dir zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Studium in Trimestern – den Master erreichst du z.B. bereits nach 4 Jahren
  • Du wohnst auf dem Campus
  • Volles Gehalt während des Studiums
  • Du studierst in Kleingruppen

Auslandseinsätze

Einsätze in Krisengebieten gehören zum Spektrum eines Soldaten (m/w) – egal ob Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier. Das bedeutet, dass man sich bei der Wahl des Soldatenberufes darüber klar sein muss, dass die Teilnahme an derartigen Einsätzen erforderlich werden kann. Erfahren mehr zu den Einsätzen der Bundeswehr.

Dies ist abhängig von Teilstreitkraft und Verwendung.

Für Soldatinnen und Soldaten, die bei einer Verwendung im Rahmen einer humanitären oder unterstützenden Maßnahme in Auslandseinsätzen tätig sind, wird der sogenannte Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gezahlt. Dieser gilt unabhängig von dem Dienstgrad und der Funktion und ist zudem steuerfrei.

Die verschiedenen Bundeswehreinsätze im Ausland erhalten eine sogenannte AVZ-Stufe. Die Stufe richtet sich nach dem Einsatzort der Soldaten und den zu erwarteten Gefahren. Insgesamt gibt es sechs AVZ-Stufen, wobei der Zuschlag bei Stufe 1 aktuell bei 48 Euro am Tag liegt. Soldaten, die an Orten der AVZ-Stufe 6 im Dienst sind, erhalten 145 Euro am Tag zusätzlich. Hier geht es zu den  Zulagen und Zuschlägen.

Gesundheit und Soziales

„Aktiv. Attraktiv. Anders“ ist das Motto der Bundeswehr, um den Soldatinnen und Soldaten wie auch den zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestmögliche Arbeitsbedingungen zu bieten und diese kontinuierlich zu optimieren.

Die Pflegeversicherung ist gesetzlich festgelegt. Sie ist Pflicht – natürlich auch für Soldatinnen und Soldaten. Mehr dazu im Beitrag Steuern & Soziale Absicherung 

Du erhältst für die Dauer deiner Dienstzeit eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Der allgemeine Sprachgebrauch verwendet aber üblicherweise den Begriff freie Heilfürsorge. Solltest du z. B. wegen einer Verletzung oder eines grippalen Infektes ausfallen, gehst du nicht mehr zu deinem früheren Hausarzt bzw. Hausärztin. Denn als Soldatin bzw. Soldat hast du im Rahmen der Heilfürsorge keine freie Arztwahl. Mehr dazu im Beitrag Steuern & Soziale Absicherung 

Nein, aber nach Beendigung des Dienstverhältnisses zahlt die Bundeswehr den Grundbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dauer der Verpflichtung nach. Mehr dazu im Beitrag Steuern & Soziale Absicherung 

Nein. Auch die Ausbilder müssen sich unter anderem an die Menschenrechte, das Soldatengesetz, die Zentralen Dienstvorschriften und vieles mehr halten. Wenn diese dagegen verstoßen sollten, hast du das Recht, dich darüber zu beschweren.

Nein. Familienmitglieder können leider nicht zum Truppenarzt. Die truppenärztliche Versorgung ist ausschließlich Soldatinnen und Soldaten vorbehalten. Familienmitglieder sind beihilfeberechtigt, d. h. die Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Familienmitglieder können die Kosten dann zu 70% (Ehepartner) oder 80 % (Kinder) bei der Beihilfestelle zurück fordern. In der Regel ist also eine zusätzliche Krankenversicherung für die Restkosten oder eine gesetzliche Krankenversicherung erforderlich.

Frauen bei der Bundeswehr

Seit 2001 können Frauen sich für jede Verwendung in den Streitkräften bewerben.

Ja, es gibt diverse frauentypische Uniformteile. Zum Beispiel Röcke und Blusen bei der Ausgehuniform.

Ja natürlich. Die Bundeswehr macht bei der Besoldung keine Unterschiede. Soldat ist Soldat – egal ob männlich oder weiblich.

Natürlich stellt die Bundeswehr auch werdende Mütter ein. Es sollte natürlich beachtet werden, dass bei der Vorstellung in den Karrierecentern der Bundeswehr oder beim Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr ein Sporttest stattfindet – der auch bestanden werden muss.

Sofern keine weiteren Einschränkungen bestehen, haben junge Mütter die gleichen Möglichkeiten wie alle anderen Bewerbenden auch. Sollten zum Beispiel beide Elternteile arbeiten, kann auf Wunsch eine Teilzeitstelle beantragt werden. Dies ist allerdings nicht in allen Verwendungen praktisch umsetzbar.

Berufsförderungsdienst (BFD)

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist Teil der Bundeswehrverwaltung und besteht aus 16 Regionalteams, die bundesweit verschiedenen Karrierecentern der Bundeswehr zugeordnet sind. Die Arbeit vor Ort wird darüber hinaus von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zurzeit 86 Standortteams geleistet.

Für die Zeit nach der Bundeswehr erhalten die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Unterstützung durch den BFD. Bundesweit beraten die Fachkräfte des BFD die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit bei der Berufswahl, der dafür erforderlichen Qualifizierung und finanziellen Absicherung bis hin zum Einstieg in die zivile Arbeitswelt. Dir steht damit ein umfangreiches Förderungs- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung.

Wenn du dich bei der Bundeswehr als Soldatin oder Soldat auf Zeit verpflichtest, wirst du dich zunächst voll und ganz auf die neuen und interessanten militärischen Aufgaben konzentrieren wollen. Gleichwohl wirst du dich aber hin und wieder fragen, wie es nach der Bundeswehr weitergeht und wer dich bei dem Schritt in den Zivilberuf – falls du nicht als Berufssoldat dauerhaft bei der Bundeswehr tätig sein wirst- kompetent und vertrauensvoll unterstützen kann. Die Antwort ist einfach: der BFD.

Die Aufgabe des BFD ist die erfolgreiche Eingliederung der ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in einen Zivilberuf mit der Chance auf einen weiteren beruflichen und sozialen Aufstieg. Den Soldatinnen und Soldaten auf Zeit steht je nach der Dauer Verpflichtungszeit eine breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die der Weiterqualifizierung dienen. Der BFD hilft dir, diese Palette optimal zu nutzen.

Je nach Verpflichtungsdauer steht dir ein umfangreiches Förderungs- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Grundlage für die Förderungsmöglichkeiten ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG).

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit, dein Grundwissen z. B. durch Lehrgänge in Mathematik, Deutsch und Englisch, PC-Kurse, Bewerbungstraining und vieles mehr aufzufrischen. Alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es auch willst.

Du bekommst ein Jahr lang ** je nach Bildungsvorhaben bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 12 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 5.000 € ** erstattet werden. Diese kannst du z. B. dafür nutzen, eine verkürzte Berufsausbildung zur/zum Fachkraft für Lagerlogistik/Hoch- bzw. Tiefbaufacharbeiter oder Maschinen- und Anlagenführer **** zu absolvieren und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch deutlich zu erhöhen! Sollte keine der angebotenen Berufsausbildungen deinen Interessen entsprechen, kannst du selbstverständlich auch Bildungsmaßnahmen in anderen Tätigkeitsbereichen wählen.

Sollte der für dich passende Lehrgang nicht in der Nähe deiner Heimat angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit, dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen, z. B durch Lehrgänge in Mathematik und (Wirtschafts-)Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, SAP-Schulungen, Kurse in den Bereichen Logistik, Buchhaltung oder Projektmanagement und vieles mehr. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es willst! *

Du bekommst drei Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 36 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 13.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z. B. eine Fortbildung zum Staatlich Geprüften Betriebswirt o.ä. **** absolvieren und deine Qualifikationsniveau und Ihre Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen z. B. durch kostenlose Lehrgänge in Mathematik und Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, Metallverarbeitung, Schweißen, Bewerbungstraining und vieles mehr. Oder falls du eine Meisterausbildung in deinem Handwerk anstrebst, kannst du diese mit Teil III – wirtschaftlich/rechtlich – und Teil IV – Ausbildung der Ausbilder – schon während der Dienstzeit beginnen. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du willst! *

Du bekommst drei Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 36 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von derzeit bis zu 13.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z. B. deine Meisterausbildung mit Teil I – Fachpraxis – und Teil II – Fachtheorie – abschließen **** und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.

Solltest die für dich passenden Lehrgänge nicht in Heimatnähe angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.

Schon während der Dienstzeit hast du die Möglichkeit dein Grund- und Fachwissen aufzufrischen z.B. durch Lehrgänge in Mathematik und Englisch, MS-Office-Vertiefungskurse, SAP-Schulungen, Bewerbungstraining und vieles mehr. Oder falls du eine Meisterausbildung in deinem Handwerk anstrebst, kannst du diese mit Teil III – wirtschaftlich/rechtlich – und Teil IV – Ausbildung der Ausbilder – schon während der Dienstzeit beginnen. Und das alles kostenlos und natürlich nur, wenn du es willst! *

Du bekommst fünf Jahre lang ** bis zu 100 % deiner letzten Dienstbezüge *** weitergezahlt und hast Anspruch auf Bildungsmaßnahmen im Umfang von 60 Monaten, notwendige Kosten können bis maximal im Wert von 21.000 € ** erstattet werden. Du kannst in dieser Zeit z.B. deine Meisterausbildung mit Teil I – Fachpraxis – und Teil II – Fachtheorie – abschließen **** und dein Qualifikationsniveau und deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch weiter erhöhen! Oder du kannst zunächst an der Bundeswehrfachschule deine Fachhochschulreife erwerben und anschließend an einer Fachhochschule ein Studium – z. B der Fachrichtung Fahrzeugtechnik o.ä. **** – aufnehmen. Du kannst dich selbstverständlich auch für Aus- oder Weiterbildungen in anderen Tätigkeitsbereichen entscheiden, falls du dich beruflich verändern willst.

Sollten die für dich passenden Lehrgänge nicht in Heimatnähe angeboten werden, können die Fahrt- und Übernachtungskosten bzw. ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Vorliegen der persönlichen und gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls von der Bundeswehr übernommen werden.

Erklärungen/Fußnoten

* Ermessensleistungen, bei Vollzeitmaßnahmen abhängig von der Gewährung von Sonderurlaub

** zeitliche und finanzielle Ansprüche verringern sich, wenn Sie im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung einen zivilberuflich verwertbaren Berufsabschluss erwerben.

*** 50 % der letzten Dienstbezüge als Grundbetrag + 50 % als Bildungszuschuss bei Teilnahme an Vollzeit Bildungsmaßnahme unter Anrechnung von Einkommen oder + Versorgungszuschuss auf Antrag zur Aufstockung des Grundbetrags bis auf max. 75 % der letzten Dienstbezüge unter Anrechnung von Einkommen

**** in Abhängigkeit von Schulabschluss und milit. Verwendung

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