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Bundeswehr CAT-Test online üben

CAT-Test

Testumfang: 25 Fragen
Testkategorien: Rechtschreibung, Sprachverständnis, Mathematik, Logik, Konzentration, Wissen
Zeitlimit: 12 Minuten

HINWEIS: Schaffe mindestens 50 % und erhalte einen 10 % Gutschein auf alle Kurse!

1 / 25

Kategorie: Mathematik

Wie viel Zentimeter sind 5.000 Mikrometer?

2 / 25

Kategorie: Logik

Welches Wort ergänzt die Gleichung sinnvoll?

Diagnose : Krankheit = Vernehmung : ?

3 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Bei welcher chemischen Reaktion wird ein Stoff gezielt hergestellt?

4 / 25

Kategorie: Konzentration

Zähle alle Buchstaben d mit 2 Strichen. 

5 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

6 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

7 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Welches der aufgeführten Länder war kein Gründungsmitglied der NATO?

8 / 25

Kategorie: Mathematik

Auto A verbraucht auf 550 km 49 Liter Benzin. Auto B verbraucht 62 Liter auf 780 km. Um wie viel Prozent liegt der Spritverbrauch der beiden Autos auseinander?

9 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Kubikwurzel. ³√512 = ? 

10 / 25

Kategorie: Logik

Welches Wort passt nicht in die Reihe?

11 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Wann ereignete sich der "Dreißigjährige Krieg"?

12 / 25

Kategorie: Deutsch

Welches Wort ist korrekt geschrieben?

13 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Mit welchem Messgerät wird Druck in Flüssigkeiten und Gasen gemessen?

14 / 25

Kategorie: Logik

Welches Wort passt nicht in die Reihe?

15 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Wurzel. 196 = ?

16 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Wo befindet sich der Sitz des internationalen Gerichtshofes?

17 / 25

Kategorie: Logik

Welche Vorlage ergänzt sinnvoll das Muster? 

18 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Kubikwurzel. ³√125 = ? 

19 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Wie wird der Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament auch genannt?

20 / 25

Kategorie: Mathematik

Welche Zahl setzt die Zahlenreihe sinnvoll fort?

21 / 25

Kategorie: Mathematik

Berechne die Wurzel. √324 = ?

22 / 25

Kategorie: Allgemeinwissen

Welche Lampe leuchtet bei folgender Schalterstellung der drei Umschalter auf?

23 / 25

Kategorie: Bundeswehr Wissen

Die NATO ist ein Militärbündnis zur Verteidigung mit Sitz in Brüssel und besteht aus insgesamt 29 Mitgliedstaaten. Wofür steht die Abkürzung NATO?

24 / 25

Kategorie: Konzentration

Zähle alle Buchstaben b mit 2 Strichen. 

25 / 25

Kategorie: Deutsch

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Die Grundgehälter und Besoldung von Soldaten und Beamten

Das Gehalt von Soldaten und Beamten der Bundeswehr ergibt sich aus den Besoldungsgruppen A und B und wird durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt. Strenggenommen aber, erhalten Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr kein Gehalt, sondern Besoldung. Die Besoldung wird monatlich im Voraus und frei von Sozial- und Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt und setzt sich wesentlich aus dem Grundgehalt zusammen. Das Grundgehalt bei der Bundeswehr richtet sich nach dem jeweiligen Dienstgrad bzw. verliehenen Amt, der bzw. das einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung zugeordnet ist. Durch den Familienzuschlag sowie bei entsprechenden Qualifikationen oder einer Verwendung im Ausland, kann das monatliche Grundgehalt ergänzt werden.

Die Besoldungstabellen der Bundeswehr

Die Besoldung der Bundeswehr richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung für Bundesbeamte und ist abhängig vom jeweiligen Dienstgrad bzw. des jeweiligen Amtes. Zuständig für die Besoldungstabellen der Bundeswehr sind die Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Besoldungsordnung A regelt die Bezahlung in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 16. Entscheidend für die Besoldung sind in diesem Fall die Dienstjahre (Einstiegsstufen). Je länger ein Beamter oder Soldat im Dienst ist (Erfahrungsstufen), desto höher fällt sein Grundgehalt aus. Die Besoldungsordnung B ist wiederum nur für Bundesbeamte wichtig und regelt die Besoldung über feste Gehälter.

Aus der Besoldungsgruppe A ergibt sich mit den acht Erfahrungsstufen der monatliche Grundsold, der durch Zuschläge, Prämien oder Zulagen für gewisse Leistungen oder Funktionen ergänzt wird. Der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe erfolgt nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden. Die Besoldungstabellen A und B sind im Bundesbesoldungsgesetz geregelt und seit dem 1. April 2022 gültig.

Besoldungsgruppe A

In der Besoldungsgruppe A können Soldaten und Beamte verschiedene Zulagen erhalten, wenn sie herausgehobene Funktionen einnehmen. In diesen Fällen werden dann Amts- und Stellenzuschläge gezahlt, welche zum Grundgehalt gezählt werden. Die Zuschläge sind dabei ebenfalls abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe.

Bundesbesoldungstabelle A 2024 - gültig ab 01.03.2024
BesGr. Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 A 3  2.706,99  2.763,31  2.819,66  2.865,01  2.910,36  2.955,72  3.001,08  3.046,42
 A 4  2.759,23  2.826,55  2.893,88  2.947,47  3.001,08  3.054,68  3.108,26  3.157,76
 A 5  2.778,44  2.862,26  2.929,59  2.995,58  3.061,57  3.128,91  3.194,84  3.259,46
 A 6  2.833,40  2.931,00  3.029,92  3.105,51  3.183,86  3.259,46  3.343,26  3.416,11
 A 7  2.963,97  3.050,57  3.164,65  3.281,42  3.395,49  3.510,94  3.597,53  3.684,10
 A 8  3.123,39  3.227,85  3.374,87  3.523,33  3.671,73  3.774,80  3.879,24  3.982,32
 A 9  3.354,26  3.457,34  3.619,52  3.784,42  3.946,56  4.056,80  4.171,47  4.283,30
 A 10  3.575,51  3.717,07  3.921,86  4.127,55  4.337,08  4.482,89  4.628,67  4.774,53
 A 11  4.056,80  4.273,37  4.488,54  4.705,13  4.853,76  5.002,40  5.151,04  5.299,72
 A 12  4.334,26  4.590,49  4.848,12  5.104,32  5.282,70  5.458,23  5.635,18  5.814,97
 A 13  5.046,30  5.286,94  5.526,17  5.766,83  5.932,45  6.099,51  6.265,11  6.427,89
 A 14  5.183,60  5.493,61  5.805,05  6.115,06  6.328,80  6.544,01  6.757,73  6.972,92
 A 15  6.289,17  6.569,48  6.783,22  6.997,00  7.210,74  7.423,08  7.635,43  7.846,32
 A 16  6.916,29  7.241,90  7.488,19  7.734,52  7.979,41  8.227,16  8.473,46  8.716,97
Bundesbesoldungstabelle A 2022 - gültig ab 01.04.2022
BesGr. Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
A 3 2.370,74 2.424,23 2.477,74 2.520,81 2.563,87 2.606,95 2.650,03 2.693,09
A 4 2.420,35 2.484,28 2.548,22 2.599,12 2.650,03 2.700,93 2.751,81 2.798,82
A 5 2.438,59 2.518,20 2.582,14 2.644,81 2.707,47 2.771,42 2.834,04 2.895,40
A 6 2.490,79 2.583,48 2.677,42 2.749,20 2.823,61 2.895,40 2.974,99 3.044,17
A 7 2.614,79 2.697,03 2.805,37 2.916,26 3.024,59 3.134,23 3.216,46 3.298,67
A 8 2.766,18 2.865,38 3.005,00 3.145,99 3.286,92 3.384,81 3.483,99 3.581,88
A 9 2.985,43 3.083,32 3.237,34 3.393,94 3.547,92 3.652,61 3.761,51 3.867,71
A 10 3.195,55 3.329,98 3.524,46 3.719,80 3.918,78 4.057,26 4.195,70 4.334,22
A 11 3.652,61 3.858,28 4.062,62 4.268,31 4.409,46 4.550,62 4.691,78 4.832,97
A 12 3.916,11 4.159,44 4.404,10 4.647,41 4.816,81 4.983,50 5.151,55 5.322,29
A 13 4.592,31 4.820,84 5.048,02 5.276,57 5.433,86 5.592,51 5.749,77 5.904,36
A 14 4.722,70 5.017,10 5.312,87 5.607,27 5.810,26 6.014,63 6.217,60 6.421,96
A 15 5.772,62 6.038,82 6.241,80 6.444,82 6.647,81 6.849,46 7.051,12 7.251,40
A 16 6.368,18 6.677,40 6.911,29 7.145,22 7.377,79 7.613,07 7.846,97 8.078,22

Quelle: Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2)

Besoldungsgruppe B

Anders als in der Bundesbesoldungsordnung A, wird in der Bundesbesoldungsordnung B ein festes Gehalt ohne Zuschläge gezahlt. Hier stehen insgesamt 11 Besoldungsgruppen zur Verfügung, bei denen es sich um die Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 handelt.

Bundesbesoldungstabelle B 2024 / gültig ab 01.03.2024
BesGr. Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
B 1 7.846,32
B 2 9.080,76
B 3 9.603,10
B 4 10.149,51
B 5 10.776,64
B 6 11.372,63
B 7 11.947,35
B 8 12.548,95
B 9 13.294,99
B 10 15.612,33
B 11 16.084,36

Quelle: Bundesbesoldungsgesetz Anlage IV (zu § 20 Absatz 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37 Satz 2) 

Anwärterbezüge Beamtinnen und Beamte

Anwärtergrundbetrag - gültig ab 01.03.2024
LaufbahnGrundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
einfacher Dienst1.407,63
mittlerer Dienst1.473,37
gehobener Dienst1.744,22
höherer Dienst2.624,08

Quelle: Bundesbesoldungsgesetz Anlage VIII (zu § 61)

Alle Angaben ohne Gewähr

Besoldungstabellen nach Dienstgrad in der Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und werden nach Dienstgrad und Erfahrungen vergütet. Die Grundgehaltssätze ergeben sich aus den Besoldungsgruppen des Bundesbesoldungsgesetz. Im untersten Dienstgrad der Mannschaften verdienst du zum Beispiel deutlich weniger, als ein General in der höchsten Dienstgradgruppe. Darüber hinaus können Zulagen gezahlt werden, wenn du zum Beispiel besondere Leistungen gezeigt hast oder eine besondere Funktion einnimmst. Zuschläge für z. B. Flugzeugführer oder Spezialkräfte gehören ebenfalls dazu. 

Besoldungstabelle für Mannschaften

DienstgradBesoldungsgruppe
EinstiegsdienstgradA 3
GefreiterA 3Z
ObergefreiterA 4
HauptgefreiterA 4Z
StabsgefreiterA 5
OberstabsgefreiterA 5Z
KorporalA 6
StabskorporalA 6Z

Verdienstbeispiele (brutto)

Grundgehalt A 3, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.370,74 €
  
Bruttodienstbezüge2.370,74 €
./. Lohnsteuer298,41 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**26,85 €
Nettodienstbezüge2.045,48 €
Grundgehalt A 4, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse I 2.484,28 €
Amtszulage 44,68 €
Bruttodienstbezüge 2.528,96 €
./. Lohnsteuer 343,75 €
./. Solidaritätszuschlag 0,00 €
./. Kirchensteuer** 30,93 €
Nettodienstbezüge 2.154,28 €
Grundgehalt A 5, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse IV 2.518,20 €
Familienzuschlag Stufe 1* 153,88 €
Bruttodienstbezüge 2.672,08 €
./. Lohnsteuer 385,83 €
./. Solidaritätszuschlag 0,00 €
./. Kirchensteuer** 34,72 €
Nettodienstbezüge 2.251,53 €
Grundgehalt A 6 mit Zulage, Erfahrungsstufe 4, Lohnsteuerklasse III 2.749,20 €
Familienzuschlag Stufe 2* 285,40 €
Amtszulage 44,68 €
Bruttodienstbezüge 3.079,28 €
./. Lohnsteuer 202,66 €
./. Solidaritätszuschlag 0,00 €
./. Kirchensteuer** 4,34 €
Nettodienstbezüge 2.872,28 €

Besoldungstabelle für Unteroffiziere

DienstgradBesoldungsgruppe
EinstiegsdienstgradA 3
Unteroffizier/MaatA 5
Fahnenjunker/SeekadettA 5
Stabsunteroffizier/ObermaatA 6 oder A 7

Verdienstbeispiele (brutto)

Grundgehalt A 3, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.370,74 €
  
Bruttodienstbezüge2.370,74 €
./. Lohnsteuer298,41 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**26,85 €
Nettodienstbezüge2.045,48 €
Grundgehalt A 4, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.420,35 €
Amtszulage8,98 €
Bruttodienstbezüge2.429,33 €
./. Lohnsteuer325,58 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**29,30 €
Nettodienstbezüge2.074,45 €
Grundgehalt A 4, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.438,59 €
  
Bruttodienstbezüge2.438,59 €
./. Lohnsteuer328,25 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**29,54 €
Nettodienstbezüge2.080,80 €
Grundgehalt A 6, Erfahrungsstufe 3, Lohnsteuerklasse IV, 1 Kinderfreibetrag 2.677,42 €
Erhöhungsbetrag 23,89 €
Familienzuschlag Stufe 2* 285,40 €
Bruttodienstbezüge 2.986,71 €
./. Lohnsteuer 492,83 €
./. Solidaritätszuschlag 0,00 €
./. Kirchensteuer** 44,35 €
Nettodienstbezüge 2.449,53 €

Besoldungstabelle für Feldwebel

DienstgradBesoldungsgruppe
Feldwebel/BootsmannA 7
Fähnrich/Fähnrich zur SeeA 7
Oberfeldwebel/OberbootsmannA 7Z
Hauptfeldwebel/HauptbootsmannA 8Z
Oberfähnrich/Oberfähnrich zur SeeA 8Z
Stabsfeldwebel/StabsbootsmannA 9
Oberstabsfeldwebel/OberstabsbootsmannA 9Z

Verdienstbeispiele (brutto)

Grundgehalt A 3, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.370,74 €
  
Bruttodienstbezüge2.370,74 €
./. Lohnsteuer298,41 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**26,85 €
Nettodienstbezüge2.045,48 €
Grundgehalt A 5, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.438,59 €
  
Bruttodienstbezüge2.438,59 €
./. Lohnsteuer328,25 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**29,54 €
Nettodienstbezüge2.080,80 €
Grundgehalt A 6, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse I2.583,48 €
Erhöhungsbetrag23,89 €
Bruttodienstbezüge2.607,37 €
./. Lohnsteuer377,33 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**33,95 €
Nettodienstbezüge2.196,09 €
Grundgehalt A 7, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse I 2.697,03 €
   
Bruttodienstbezüge 2.697,03 €
./. Lohnsteuer 404,00 €
./. Solidaritätszuschlag 0,00 €
./. Kirchensteuer** 36,36 €
Nettodienstbezüge 2.256,67 €
Grundgehalt A 8, Erfahrungsstufe 4, Lohnsteuerklasse IV, 1 Kinderfreibetrag 3.145,99 €
Amtszulage 71,48 €
Familienzuschlag Stufe 2* 285,40 €
Bruttodienstbezüge 3.502,87 €
./. Lohnsteuer 661,50 €
./. Solidaritätszuschlag 0,00 €
./. Kirchensteuer** 49,12 €
Nettodienstbezüge 2.792,25 €
Grundgehalt A 9, Erfahrungsstufe 8, Lohnsteuerklasse IV, 2 Kinderfreibeträge 3.867,71 €
Amtszulage 332,63 €
Familienzuschlag Stufe 3* 416,92 €
Bruttodienstbezüge 4.617,26 €
./. Lohnsteuer 1.070,58 €
./. Solidaritätszuschlag 0,00 €
./. Kirchensteuer** 72,61 €
Nettodienstbezüge 3.474,07 €

Besoldungstabelle für Offiziere

DienstgradBesoldungsgruppe
Leutnant/Leutnant zur SeeA 9
Oberleutnant/Leutnant zur SeeA 10
Hauptmann/KapitänleutnantA 11 oder A 12
Stabshauptmann/StabskapitänleutnantA 13
Major/KorvettenkapitänA 13
Oberstleutnant/FregattenkapitänA 14 oder A 15
Oberst/Kapitän zur SeeA 16, B 2 oder B 3
Brigadegeneral/FlottillenadmiralB 6
Generalmajor/KonteradmiralB 7
Generalleutnant/VizeadmiralB 9
General/AdmiralB 10 oder B 10Z

Verdienstbeispiele (brutto)

Grundgehalt A 5, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.438,59 €
Bruttodienstbezüge2.438,59 €
./. Lohnsteuer299,25 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**26,93 €
Nettodienstbezüge2.112,41 €
Grundgehalt A 7, Erfahrungsstufe 1, Lohnsteuerklasse I2.614,79 €
Bruttodienstbezüge2.614,79 €
./. Lohnsteuer349,08 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**31,42 €
Nettodienstbezüge2.234,39 €
Grundgehalt A 8, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse I2.865,38 €
Amtszulage71,48 €
Bruttodienstbezüge2.936,86 €
./. Lohnsteuer443,91 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**39,95 €
Nettodienstbezüge2.453,00 €
Grundgehalt A 9, Erfahrungsstufe 2, Lohnsteuerklasse I3.083,32 €
  
Bruttodienstbezüge3.083,32 €
./. Lohnsteuer488,58 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**43,97 €
Nettodienstbezüge2.550,77 €
Grundgehalt A 10, Erfahrungsstufe 3, Lohnsteuerklasse IV3.524,46 €
Familienzuschlag Stufe 1*153,88 €
Bruttodienstbezüge3.678,34 €
./. Lohnsteuer680,33 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**61,23 €
Nettodienstbezüge2.936,78 €
Grundgehalt A 11, Erfahrungsstufe 3, Lohnsteuerklasse IV4.062,62 €
Familienzuschlag Stufe 3*416,92 €
Bruttodienstbezüge4.479,54 €
./. Lohnsteuer964,33 €
./. Solidaritätszuschlag0,00 €
./. Kirchensteuer**63,58 €
Nettodienstbezüge3.451,63 €

Anmerkungen:

  • Soldatinnen und Soldaten sind nicht sozialversicherungspflichtig
  • Soldatinnen und Soldaten profitieren von einer unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung
  • Kindergeld wird nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt
  • Es wird die aktuelle Lohnsteuertabelle (Stand 2022) herangezogen
  • Bei dienstlicher Verpflichtung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft vermindert sich das
    Grundgehalt gem. § 39 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz um 129,62/ 137,60 €.

Alle hier aufgeführten Verdienstbeispiele (brutto) sind Musterberechnungen, die nicht alle Kombinationsmöglichkeiten berücksichtigen. Deine tatsächlichen Bezüge sind von deiner persönlichen Lebenssituation und dem Dienstgrad abhängig. Mit dem Bezügerechner des Bundesverwaltungsamt kannst du die Höhe deines Gehalts ermitteln.

Steuern und Sozialversicherung

Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr sind hinsichtlich der Steuerabgaben und Sozialversicherung Beamten gleichgestellt und müssen lediglich die Lohnsteuer entrichten. Zudem müssen sie keine Sozialversicherungsbeiträge leisten. Während normale Arbeitnehmer mit einem Teil ihres Gehalts neben Steuern auch für die Krankenpflichtversicherung zahlen, greift im Falle der Bundeswehr die sogenannte Fürsorge des Dienstherren. Soldatinnen und Soldaten sind während ihrer Dienstzeit von der Krankenversicherung befreit. Sie sind jedoch verpflichtet, sich bei einer Pflegeversicherung zu versichern und die notwendigen Kosten hierfür zu tragen. Ihre Fürsorge übernimmt die Bundeswehr. 

Das bedeutet für dich, als Soldatin bzw. Soldat kannst du unentgeltlich die Sanitätseinrichtung der Bundeswehr aufsuchen. Die Fürsorge greift zudem auch, wenn du dich außerhalb der Kaserne aufhältst. Mit der Hilfe einer Hotline können Soldatinnen und Soldaten direkt mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst der Bundeswehr in Verbindung treten.

Versorgung, Zulagen, Zuschläge und Soziale Absicherung

Soldatinnen und Soldaten sind während ihrer Bundeswehrzeit im Zuge der Fürsorge des Dienstherren von der Krankenversicherung ausgenommen. Dies ist jedoch nicht die einzige Ausnahme was die Besoldung und Versorgung betrifft. Soldatinnen und Soldaten zahlen generell nur Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Allerdings besteht die Verpflichtung, dass sie sich selbst bei einer Pflegeversicherung versichern müssen. Auch in Hinblick auf die Rente hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren Maßnahmen ergriffen, um die Fürsorge für die Soldatinnen und Soldaten auszuweiten.

Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.

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