Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten und Soldatinnen
Wann wird der Auslandsverwendungszuschlag gezahlt?
Gemäß § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) wird der Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung gezahlt. Eine besondere Auslandsverwendung umfasst Verwendungen im Rahmen humanitärer oder unterstützender Maßnahmen, die durch ein Übereinkommen, einen Vertrag oder eine Vereinbarung mit einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung oder einem auswärtigen Staat im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen stattfinden. Hierbei handelt es sich um
- Einsätze der Bundeswehr auf Anordnung der Bundesregierung,
- humanitäre Hilfsdienste und Unterstützungsmaßnahmen der Streitkräfte, wenn das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt übereinstimmen, sowie
- Auslandsverwendungen der Streitkräfte, die mit Einsätzen auf Anordnung der Bundesregierung vergleichbar sind, wenn das Bundesministerium der Verteidigung und das Auswärtige Amt übereinstimmen.
Bemessung des Auslandsverwendungszuschlags
Der Auslandsverwendungszuschlag wird gleichermaßen und ohne Rücksicht auf Funktion und Dienstgrad für jeden Tag während des Einsatzes im speziellen Auslandseinsatzgebiet gewährt. Der Anspruch beginnt ab dem Zeitpunkt der Ankunft im Auslandseinsatzgebiet und endet mit der Rückkehr aus diesem Gebiet. Der AVZ wird während einer Dienstbefreiung oder einer Erkrankung weiterhin gezahlt, solange der Beamte oder Soldat sich im Gebiet oder am Ort der besonderen Verwendung aufhält. Falls die Verwendung im Einzelfall weniger als 15 Tage dauert, kann der Satz der nächstniedrigeren Stufe ausgezahlt werden. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Verwendung.
Höhe und Festsetzung des Auslandsverwendungszuschlags
Die jeweiligen Einsätze im Ausland erhalten eine sogenannte AVZ-Stufe. Die Höhe des AVZ richtet sich nach dem Einsatzort der Soldaten und den zu erwarteten Gefahren. Der Auslandsverwendungszuschlag wird in sechs Stufen ausgezahlt. Die erste Stufe beträgt derzeit 48 € pro Tag und deckt allgemeine Belastungen ab, die mit einer typischen Auslandsverwendung verbunden sind. Stufe 6 beträgt derzeit 145 € pro Tag und gilt für extreme Belastungen durch Verwendungen zwischen den Konfliktparteien unter kriegsähnlichen Bedingungen oder vergleichbare konkrete Gesundheitsgefährdungen, wie zum Beispiel Ebola.
Die Festsetzung der AVZ-Stufe für jede besondere Verwendung der Bundeswehr im Ausland erfolgt durch das Bundesministerium der Verteidigung in Absprache mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Auswärtigen Amt. Dabei dienen die tatsächlichen Verwendungsverhältnisse vor Ort, welche von den Streitkräften erhoben werden, als Grundlage. Bei der Festsetzung werden verschiedene Parameter berücksichtigt, darunter die Sicherheits- und Bedrohungslage vor Ort, gesundheitliche Risiken, Arbeitszeiten und die Unterbringungsbedingungen.
AVZ-Stufen
Stufe | Mehraufwendungen oder Belastungen | Zuschlag |
1 | Allgemeine typischerweise verbundene Mehraufwendungen und Belastungen | 48 € |
2 | Stärker ausgeprägte Mehraufwendungen und Belastungen | 69 € |
3 | Über die Stufe 2 hinausgehende Belastungen | 85 € |
4 | Hohe Belastungen | 103 € |
5 | Sehr hohe Belastungen | 123 € |
6 | Extreme Belastungen | 145 € |
Wie wird der Auslandsverwendungszuschlag ausgezahlt?
Der Auslandsverwendungszuschlag wird neben den Inlandsdienstbezügen gezahlt. Die Zulagen und Vergütungen werden nur zusätzlich zum Auslandsverwendungszuschlag gewährt, insbesondere wenn ihre Voraussetzungen auch während der Verwendung erfüllt sind. Die Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie der Dienstzeitausgleich sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Aspekte sind bereits durch den Auslandsverwendungszuschlag abgedeckt. Für die Abrechnung und Auszahlung des AVZ ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw), Referat VII 3.1, zuständig.
Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.
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