Die Erfahrungsstufen der Bundeswehr
Anrechnung der Erfahrungsstufen in der Bundeswehr
Der Aufstieg in eine nächsthöhere Erfahrungsstufe erfolgt nach gewissen Dienstzeiten, in denen entsprechende Leistungen gemäß den Anforderungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).
Beim ersten Anspruch auf Dienstbezüge wird das Grundgehalt auf Stufe 1 festgesetzt, es sei denn, es werden Erfahrungszeiten anerkannt oder eine andere Bemessung des Grundgehalts erfolgt. Die Festsetzung der Stufe erfolgt rückwirkend zum ersten Tag des Monats, in dem die Ernennung wirksam wird. Dabei gilt die gesamte Zeit seit der Einstellung als Soldat oder Soldatin auf Zeit als Erfahrungszeit.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2016 wurden die Erfahrungsstufen der Grundgehälter für Soldatinnen und Soldaten durch das siebte Besoldungsänderungsgesetz neu gestaltet. Die bisherige Regelung, die die Vollendung des 21. Lebensjahres als Startpunkt für den Aufstieg in den Stufen vorsah, wurde aufgehoben. Dadurch erreichen junge Soldatinnen und Soldaten früher die zweite Erfahrungsstufe. Zusätzlich steigen Langdienende schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 bzw. ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten wurden an die der Beamten angeglichen.
Aufstieg in die Erfahrungsstufen
Die neuen Erfahrungsstufen in der Bundeswehr sind seit dem 1. Januar 2016 gültig. Die bereits vor 2016 im Dienst befindlichen Soldatinnen und Soldaten setzen ihren Stufenaufstieg mit ihrer bisher erreichten Stufe und der darin erworbenen Erfahrungszeit fort.
In Erfahrungsstufen werden grundsätzlich nur Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten eingewiesen, freiwillig Wehrdienstleistende werden nicht nach der Besoldungstabelle der Bundeswehr besoldet.
Leistung entscheidet über Aufstieg
Für ein Aufstieg in eine nächsthöhere Erfahrungsstufe ist grundsätzlich die Leistung entscheidend. Soldaten der Bundesbesoldungsordnung A, die durchgängig herausragende Leistungen erbringen, können für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsthöheren Stufe erhalten (Leistungsstufe).
Leistungseinschätzung
Sollte die Bundeswehr feststellen, dass die Leistungen eines Soldaten nicht den Anforderungen entsprechen, die mit seiner aktuellen Dienstpostenbesetzung verbunden sind, bleibt er in seiner bisherigen Stufe des Grundgehalts. Die Feststellung erfolgt auf der Grundlage einer angemessenen Leistungseinschätzung oder Beurteilung. Falls die Leistungseinschätzung oder Beurteilung älter als zwölf Monate ist, wird zusätzlich eine aktuelle Leistungseinschätzung oder Beurteilung erstellt. Bei der Feststellung können nur die Leistungen berücksichtigt werden, auf die vor der Feststellung hingewiesen wurde.
Wenn aufgrund einer weiteren Leistungseinschätzung oder Beurteilung festgestellt wird, dass die Leistungen des Soldaten wieder den Anforderungen entsprechen, die mit dem aktuellen Dienstposten verbunden sind, erfolgt der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe ab dem ersten Tag des Monats, in dem diese Feststellung erfolgt. Wenn danach festgestellt wird, dass der Soldat Leistungen erbringt, die die mit seinem Dienstposten verbundenen Anforderungen erheblich übersteigen, wird der von dieser Feststellung erfasste Zeitraum nicht nur als laufende Erfahrungszeit betrachtet, sondern zusätzlich so angerechnet, dass er für die Zukunft die Wirkung eines früheren Aufstiegs in der Stufe entsprechend mindert oder aufhebt.
Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.
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