Zulagen für Soldatinnen und Soldaten
Welche Zulagen gibt es bei der Bundeswehr?
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr profitieren nicht nur von einer guten Besoldung durch die Bundeswehr, sie können auch durch Zulagen ihr Grundgehalt aufbessern. Wer in der Bundeswehr spezielle Aufgaben wahrnimmt oder unter erschwerten Bedingungen seinen Dienst verrichtet, erhält bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen neben dem Grundgehalt Stellen- und/oder Erschwerniszulagen. Ebenso erhalten Soldatinnen und Soldaten zum Beispiel für einsatzvorbereitende Übungen oder mehrtägigen Seefahrten, die besondere zeitliche Belastungen mit sich bringen, finanzielle Zuschläge von 91 Euro für jeden Tag. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Zulagen bei der Bundeswehr ein.
Amts- und Stellenzulagen
Nehmen Soldatinnen und Soldaten eine herausgehobene Funktion bei der Bundeswehr wahr, können Amtszulagen und Stellenzulagen zu dem monatlichen Sold gewährt werden. Die Zulagen dürfen jedoch 75 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe des Beamten, Richters oder Soldaten und dem Endgrundgehalt der nächsthöheren Besoldungsgruppe nicht übersteigen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Amtszulagen sind Bestandteil des Grundgehalts und werden in der Regel unwiderruflich gezahlt und sind auch für den Ruhegehalt relevant.
Stellenzulagen werden gewährt, wenn eine besondere Funktion für einen bestimmten Zeitraum übertragen wird. Die Höhe der Stellenzulage ergibt sich aus dem zusätzlichen Betrag, der durch die neue Funktion entsteht. Anders als Amtszulagen können Stellenzulagen widerrufen werden, sind jedoch ruhegehaltsfähig, sofern dies gesetzlich festgelegt ist. Stellenzulagen erhältst du unter anderem für militärische Führungsfunktionen, als flugzeug- oder flugsicherungstechnisches Personal, im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst, mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, in der Cyberverteidigung, im maritimen Bereich, im Einsatzdienst der Feuerwehr, als Rettungsmediziner, als Fachärztin usw.
Zulagentabelle gemäß Bundesbesoldungsgesetz Anlage IX (zu den Anlagen I und III)*
Zulage | Besoldungsgruppe/Tätigkeit | Zuschlag |
Zulage für Kompaniefeldwebel (Vorbem. Nr. 4a) | 135 € | |
(Flugzeug-) Technikerzulage (Vorbem. Nr. 5) | A 5 und A 6 | 53 € |
A 7 bis A 9 | 75 € | |
Offiziere/Beamte des gehobenen und höheren Dienstes | 113 € | |
Fliegerzulage (Vorbem. Nr. 6) | Abs. 1 Satz 1 Nr.1 (strahlgetriebene Kampfflugzeuge) | 680 € |
Nr. 2 (sonstige strahlgetriebene Flugzeuge) | 540 € | |
Nr. 3 (unbemannte Luftfahrtgeräte) | 475 € | |
Nr. 4 (ständige Luftfahrzeugbesatzung) | 435 € | |
Prüferzulage (Vorbem. Nr. 6a) | 150 € |
Zulage | Beamte und Soldaten der Besoldungsgruppe(n) | Zuschlag |
Ministerialzulage (Vorbem. Nr. 7) | – A 2 bis A 5 | 165 € |
– A 6 bis A 9 | 220 € | |
– A 10 bis A 13 | 274 € | |
– A 14, A 15, B 1 | 330 € | |
– A 16, B 2 bis B 4 | 400 € | |
– B 5 bis B 7 | 470 € | |
– B 8 bis B 10 | 540 € | |
– B 11 | 610 € |
Zulage | Beamte der Besoldungsgruppen | Zuschlag |
Zulage Nachrichtendienste (Vorbem. Nr. 8) | – A 2 bis A 5 | 150 € |
– A 6 bis A 9 | 200 € | |
– A 10 bis A 13 | 250 € | |
– A 14 und höher | 300 € |
Zulage | Nach einer Dienstzeit von | Zuschlag |
Feldjägerzulage (Vorbem. Nr. 9) | 1 Jahr | 95 € |
2 Jahren | 190 € | |
Zulage im maritimen Bereich** (Vorbem. Nr. 9a) | Abs. 1 Nr. 1 Bordzulage | 350 € |
Abs. 1 Nr. 2 U-Bootzulage | 700 € | |
Abs. 1 Nr. 3 Kampfschwimmer, Minentaucher | 225 € | |
Abs. 3 Nr. 1 Grenzschifffahrt | 136 € | |
Abs. 3 Nr. 2 Taucher | 76 € | |
Techn. Meister u.a. (Beamte) (Vorbem. Nr. 12) | 55 € | |
Flugsicherungslotse (Vorbem. Nr. 14) | 35 € |
* Die Tabelle ist vereinfacht.
** Im Bereich der Marine werden bestehende Stellen- und Erschwerniszulagen zu einer einheitlichen Zulage zusammengefasst.
Weitere neu eingeführte Zulagen
Einführung einer Zulage für den IT-Betrieb: Um den IT-Betrieb der Bundeswehr aufrechtzuerhalten, wurde in zentralen Einrichtungen eine gestaffelte Zulage gezahlt, die bis zu 192 Euro pro Monat betragen kann.
Einführung einer Cyber-Zulage: Es wurde eine Zulage für den Bereich der Cyberverteidigung eingeführt, die gestaffelt zwischen 150 und 300 Euro monatlich gezahlt wird.
Seefahrerzulage löst bestehende Zulagen ab: Eine neue Seefahrerzulage wurde eingeführt, indem bestehende Stellen- und Erschwerniszulagen zu einer deutlich erhöhten Stellenzulage zusammengefasst werden. Dadurch erhalten beispielsweise Mitglieder von Schiffsbesatzungen eine monatliche Zulage von 350 Euro, während Besatzungen von U-Booten eine monatliche Zulage von 700 Euro erhalten.
Einführung einer Zulage für zerstörungsfreie Werkstoffprüfung: Die Prüferzulage wird zukünftig auch auf Personal ausgeweitet, das Werkstoffprüfungen an Luftfahrzeugen durchführt. Hierfür ist eine monatliche Zulage in Höhe von 150 Euro vorgesehen.
Einführung einer Zulage für protokollarischen Dienst: Es wurde eine Zulage in Höhe von 50 Euro monatlich für den protokollarischen Dienst beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eingeführt.
Erschwerniszulagen
Erschwerniszulagen werden dann gezahlt, wenn der Dienst mit besonderen Erschwernissen verbunden ist. Das kann zum Beispiel für Tauchertätigkeiten oder den Umgang mit Munition und Sprengstoffen zutreffen. Spezialisiertes Personal und Spezialkräfte der Bundeswehr erhalten ebenso eine Erschwerniszulage. Außerdem werden Zulagen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten gezahlt.
Wenn du zum Beispiel an Wochenenden oder an Feiertagen arbeiten musst, bekommst du einen höheren Stundenlohn. Die Erhöhung beträgt beispielsweise an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen 5,67 Euro je Stunde. Auch Nacharbeiten werden bei der Bundeswehr besser entlohnt. Wer zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr Dienst hat, erhält 2,67 Euro mehr die Stunde. Wird an einem Samstag in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20.00 Uhr Dienst verrichtet, beträgt die Erhöhung 1,34 Euro je Stunde.
Weitere Erschwerniszulagen
Zulage für spezialisierte Kräfte: Die Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr wird auf verschiedene Einsatzbereiche erweitert. Dazu gehören die Kampfretter der Luftwaffe, die Einsätze im Bordumfeld und Sanitätseinsätze im maritimen Bereich durch spezialisierte Kräfte des Seebataillons der Marine. Zusätzlich werden auch die Angehörigen des Zentralen Sanitätsdienstes, die für die notfallchirurgische Erstversorgung verantwortlich sind, berücksichtigt. Diese Soldaten können künftig monatlich eine Zulage von 250 bis 500 Euro erhalten.
Zulage für Spezialkräfte: Die Erschwerniszulage für Spezialkräfte der Bundeswehr wurde durch die Einführung spezieller Anteile aus der Luftwaffe erweitert, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Dadurch erhalten diese Soldaten zukünftig eine zusätzliche monatliche Zulage von 550 bis 1125 Euro.
Zulage für Unterstützungskräfte: Ebenso wurde eine Erschwerniszulage für hochqualifizierte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte eingeführt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können zusätzlich eine monatliche Zulage von 250 bis 500 Euro erhalten.
Zulagen für militärische Führungs- und Ausbildungsfunktion
Die Zulagen für Personalbindung und Personalgewinnung werden bei einem Mangel an Personal gewährt. Diese Zulage ist ruhegehaltsfähig und wird Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit gewährt, wenn die personellen Zielvorgaben aus dem Haushaltsplan seit mindestens sechs Monaten nicht erreicht wurden und absehbar ist, dass sie auch in den nächsten sechs Monaten nicht erreicht werden. Soldaten, die nach der Bundesbesoldungsordnung B vergütet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Soldaten in den Besoldungsgruppen bis A 14 erhalten jeden Monat eine Stellenzulage
- in einer Verwendung als Kompaniechef oder vergleichbar 150 Euro,
- als Zugführer/-in oder vergleichbar 130 Euro,
- als Gruppenführer/-in oder vergleichbar 100 Euro,
- als Truppführer/-in oder vergleichbar 100 Euro
- bzw. mit Weisungsrecht gegenüber Zivilpersonen in der Funktion als Vertreter
des Bundes als Arbeitgeber im Sinne der Gewerbeordnung 100 Euro.
Zulagen für Personalbindung und Personalgewinnung
Militärische Führungs- und Ausbildungsfunktionen können mit speziellen Zulagen verbunden sein, um die besonderen Herausforderungen und Verantwortlichkeiten dieser Positionen angemessen zu berücksichtigen. Solche Zulagen dienen als Anreiz und Anerkennung für die Übernahme dieser wichtigen Aufgaben.
Für Beamte und Berufssoldaten
Berechtigte haben die Möglichkeit, für einen Zeitraum von bis zu 48 Monaten eine Prämie zu erhalten, die bis zu 30 Prozent ihres Grundgehalts beträgt. Diese Prämie kann insgesamt bis zu drei Mal gewährt werden. Bei jeder wiederholten Gewährung reduziert sie sich jeweils um ein Drittel. Dies wird ermöglicht durch die Umwandlung des bisherigen Personalgewinnungszuschlags gemäß § 43 BBesG in eine nicht ruhegehaltsfähige Prämie für Personalgewinnung oder -bindung gemäß der neuen Fassung von § 43 BBesG. Beamte und Berufssoldaten haben gleichermaßen Anspruch auf diese Prämien. Sie dienen dazu, die Stellen bedarfsgerecht zu besetzen und die Funktionsfähigkeit in spezifischen Einsatzbereichen zu gewährleisten. Eine weitere Prämienoption wurde geschaffen, um eine Abwanderung in die Zivilwirtschaft zu verhindern.
Für Soldaten auf Zeit
Es besteht die Möglichkeit, besonders nachgefragtem Personal eine Prämie von mehr als dem Dreifachen des Anfangsgrundgehalts pro Kalenderjahr zu gewähren. Bisher wurde lediglich eine Prämie von 1.000 Euro pro Jahr gezahlt. Diese erhöhte Prämie kann Soldaten auf Zeit gewährt werden, wenn sie ein neues Dienstverhältnis begründen oder sich für eine weitere Dienstperiode verpflichten.
Prämie für besondere Einsatzbereitschaft
Gemäß § 42b BBesG besteht die Möglichkeit, eine Prämie von bis zu 3.000 Euro für eine Verwendung von bis zu sechs Monaten zu gewähren. Dies kann beispielsweise im Rahmen von Einsätzen bei Naturkatastrophen geschehen.
Zuschlag bei Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand:
Ab dem Erreichen der allgemeinen Altersgrenze kann der Zuschlag gemäß § 7a BBesG gewährt werden. Früher war dieser Zuschlag lediglich auf Beamte beschränkt, aber nun wird er auch auf Soldaten ausgedehnt.
Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
Personen, die für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr als Kommandosoldaten oder Kampfschwimmer eingesetzt werden oder für eine solche Verwendung ausgebildet werden, haben Anspruch auf Prämien, die sich wie folgt zusammensetzen:
- Eine einmalige Prämie in Höhe von 5.000 Euro wird an diejenigen gezahlt, die ab dem 1. April 2008 erfolgreich an einem Auswahlverfahren für eine Verwendung bei den Spezialkräften der Bundeswehr teilgenommen und die entsprechende Ausbildung begonnen haben. Der Anspruch auf diese Prämie entsteht zu Beginn der Ausbildung. Jedoch verfällt der Anspruch rückwirkend, wenn die Ausbildung aus Gründen, die der Soldat zu verantworten hat, endet.
- Eine einmalige Prämie in Höhe von 11.000 Euro wird an diejenigen gezahlt, die erfolgreich die Ausbildung für Einsatzaufgaben bei den Spezialkräften der Bundeswehr abschließen und entsprechend in diesem Bereich eingesetzt werden. Der Anspruch auf diese Prämie entsteht zu Beginn der Verwendung. Allerdings erlischt der Anspruch rückwirkend, wenn die Verwendung aus Gründen, die der Soldat zu verantworten hat, vor Ablauf von sechs Jahren seit Beginn der Ausbildung für eine Verwendung gemäß Punkt 1 endet. Ebenso gilt für das Erlöschen der Prämie, wenn diese Verwendung aufgrund von vom Soldaten zu vertretenden Gründen für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten unterbrochen wird und dadurch die Gesamtverwendungsdauer von sechs Jahren nicht erreicht wird.
- Eine jährliche Prämie in Höhe von 7.000 Euro wird an diejenigen gezahlt, die über einen Zeitraum von mehr als sechs Jahren für Einsatzaufgaben bei den Spezialkräften der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Die Sechs-Jahres-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Ausbildung für eine Verwendung gemäß Punkt 1. Der Anspruch auf diese Prämie entsteht zu Beginn des siebten Jahres oder jedes weiteren Jahres der Verwendung. Wenn die Verwendung aus Gründen, die der Soldat zu verantworten hat, nicht während des gesamten Jahres besteht, wird nur der Teil der Prämie gezahlt, der der tatsächlichen Verwendungsdauer entspricht.
Auslandsverwendungszuschlag (AVZ)
Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen von humanitären oder unterstützenden Maßnahmen in Auslandseinsätzen tätig sind, erhalten zusätzlich zu ihrem Inlandsgehalt einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ). Der AVZ wird unabhängig vom Dienstgrad und der Funktion gewährt und steht allen Angehörigen der Bundeswehr, einschließlich Soldaten, Beamten und Arbeitnehmern, zu. Dieser Zuschlag soll die materiellen und immateriellen Belastungen, die mit einer speziellen Auslandsverwendung einhergehen, ausgleichen. Der AVZ wird steuerfrei gewährt und automatisch ausgezahlt, ohne dass ein Antrag erforderlich ist.
Zulagentabelle AVZ-Stufen
Stufe | Mehraufwendungen oder Belastungen | Zuschlag |
1 | Allgemeine typischerweise verbundene Mehraufwendungen und Belastungen | 48 € |
2 | Stärker ausgeprägte Mehraufwendungen und Belastungen | 69 € |
3 | Über die Stufe 2 hinausgehende Belastungen | 85 € |
4 | Hohe Belastungen | 103 € |
5 | Sehr hohe Belastungen | 123 € |
6 | Extreme Belastungen | 145 € |
- AVZ bei Vor- und Nachkommandos: Es besteht die Möglichkeit, dass unmittelbar vor mandatierten Einsätzen stattfindende Vorkommandos, auch als Fact-Finding-Teams bezeichnet, sowie direkt anschließende Nachkommandos einen Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) gemäß den Richtlinien des Dienstherrn erhalten können.
- AVZ bei kurzfristigen Aufenthalten: Der Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) wird rückwirkend ab dem ersten Tag gewährt, wenn sich Soldatinnen und Soldaten für mindestens 15 Tage im Ausland aufhalten, beispielsweise während Dienstreisen oder ähnlichen kurzfristigen Aufenthalten.
- AVZ Stufe 6 für Spezialkräfte: Für spezielle Verwendungen von Spezialkräften im Ausland kann das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Einzelfällen eine Zahlung des Auslandsverwendungszuschlags (AVZ) festlegen. In diesen speziellen Fällen ist vorgesehen, dass AVZ Stufe 6 gezahlt wird.
Besoldung, Versorgung, Fürsorge und soziale Absicherung spielen eine entscheidende Rolle für die Attraktivität der Arbeitgeberin Bundeswehr. Auf diesen Seiten findest du weitere Informationen dazu.
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