Der Freiwillige Wehrdienst: Einstieg mit Chance
Freiwilliger Wehrdienst bei der Bundeswehr
Wer die Bundeswehr erst einmal „Kennenlernen“ möchte, ohne sich gleich für mehrere Jahre verpflichten zu müssen, der hat als FWDL die Möglichkeit, mit einer Verpflichtungszeit von 7 bis 23 Monate die Truppe kennenzulernen. Grundsätzlich kann der freiwillige Wehrdienst von Männer und Frauen gleichermaßen geleistet werden. Voraussetzung für den FWD ist, man muss mindestens 17 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Abhängig von Qualifikation und den jeweiligen Anforderungen, kann nach dem freiwilligen Wehrdienst anschließend eine weitere Verpflichtung in den Laufbahnen angestrebt werden.
Die Voraussetzungen für den Freiwilligen Wehrdienst
- Staatsangehörigkeit: Deutsche oder Deutscher im Sinne Art. 116 des Grundgesetzes
- Mindestalter: 17 Jahre (mit Einverständnis der Sorgeberechtigten)
- Körpergröße mindestens 155 cm
- Mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt
- Bereitschaft für eine bundesweite Versetzung
- Bereitschaft an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen (ab einer Dienstzeit von 12 Monaten)
- Verpflichtungsdauer: 7 bis 23 Monate
Muss ich als freiwillig Wehrdienstleistender an Auslandseinsätze teilnehmen?
Wenn du dich als freiwillig Wehrdienstleistender für mehr als 12 Monate verpflichten lassen willst, kannst du grundsätzlich an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen. Ein Einsatz im Ausland ist jedoch immer abhängig von deiner Verwendung und der jeweiligen Einheit in der du tätig bist sowie deinem aktuellen Ausbildungsstand.
Militärische Ausbildung im freiwilligen Wehrdienst
Wie auch in jeder anderen militärischen Laufbahn bei der Bundeswehr startet der freiwillige Wehrdienst mit einer dreimonatigen Grundausbildung an den Standorten der Streitkräftebasis (Rekrutenkompanie). Ziel der Ausbildung ist es, dass alle Rekrutinnen und Rekruten eine „Allgemeinmilitärische Grundbefähigung“ erlangen. Dazu werden sie unter anderem in politisches Wissen unterrichtet, erhalten eine Sanitätsausbildung sowie die Waffen- und Schießausbildung und werden sportlich gefordert. Nach der Grundausbildung geht es dann für die Soldatinnen und Soldaten zum Standort in ihre Stammeinheit. Dort folgt je nach Interesse und Eignung eine in der Regel dreimonatige Dienstpostenausbildung in der das Spezialwissen erlernt wird, um eine bestimmte Fachtätigkeit in der Einheit ausführen zu können.
Hier sind die Möglichkeiten sich nach der Grundausbildung spezialisieren zu lassen vielseitig. Wie beispielsweise als Panzergrenadier im Heer, Flugabwehrraketensoldat in der Luftwaffe, Navigationssoldatin in der Marine, Stabsdienstsoldat im Sanitätsdienst oder Protokollsoldatin in der Streitkräftebasis. Auch wenn die Ausbildungswege nach der Grundausbildung vielfältig und unterschiedlich in den einzelnen Teilstreitkräften sind, so sind Themen wie Politische Bildung, Lebenskundlicher Unterricht, Sport, ABC- und Sanitätsausbildung sowie einsatzvorbereitende Ausbildungsabschnitte ständiger Begleiter in der Truppe.
In welcher Laufbahn absolviere ich den freiwilligen Wehrdienst?
Jede Soldatin und jeder Soldat im freiwilligen Wehrdienst beginnt grundsätzlich ihren Dienst in der Mannschaftslaufbahn und steigt mit dem niedrigsten Dienstgrad ein. Je nach Streitkraft und Tätigkeit in der Bundeswehr startet man ab dem ersten Tag mit folgenden Dienstgrad: Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat oder Matrose. Nach 3 Monate Dienstzeit wird man Gefreiter, nach 6 Monaten Obergefreiter und nach 12 Monaten absolvierter Dienstzeit Hauptgefreiter.
Freiwilliger Wehrdienst: Gehalt und Leistungen
Als freiwillig Wehrdienstleistender bekommst du ab dem ersten Tag ein Gehalt ausgezahlt. Der sogenannte Wehrsold für freiwillig Wehrdienstleistenden beträgt aktuell im untersten Dienstgrad gut 1.800 €. Der Verdienst steigt gestaffelt nach Dienstgraden bis zum Hauptgefreiten auf rund 2.200 € im Monat an. Dies entspricht etwa 80 Prozent des Grundgehaltes einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit im gleichen Dienstgrad. Der Wehrsoldgrundbetrag staffelt sich wie folgt:
Dienstgrad | Mindestdienstzeit | Wehrsoldgrundbetrag p. M. |
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose. | Einstiegsdienstgrad | 1.837 € |
Gefreiter | 3 Monate | 1.892 € |
Obergefreiter | 6 Monate | 2.001 € |
Hauptgefreiter | 12 Monate | 2.272 € |
Dienstgrad | Auslandsvergütung p. M. |
Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose. | 495 € |
Obergefreiter/Hauptgefreiter | 542 € |
Wieviel verdienst du als freiwillig Wehrdienstleistender?
Die hier aufgeführten Gehaltsbeispiele für den Freiwilligen Wehrdienst sind Musterberechnungen. Dein tatsächliches Gehalt ist abhängig von deiner persönlichen Lebenssituation.
Gehaltsbeispiele für freiwilligen Wehrdienst Leistende
Schütze, Flieger, Matrose, 18 Jahre, ledig, keine Kinder
Wehrsoldgrundbetrag, Lohnsteuerklasse I | 1.837,00 € |
Bruttodienstbezüge | 1.837,00 € |
Steuerbrutto (Bruttodienstbezüge + Sachbezug Unterkunft*) | 1.906,50 € |
/. Lohnsteuer | 140,58 € |
./. Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
./. Kirchensteuer** | 12,65 € |
Nettodienstbezüge | 1.683,77 € |
Obergefreiter, 23 Jahre, verheiratet, 1 Kind
Wehrsoldgrundbetrag, Lohnsteuerklasse IV, 1 Kinderfreibetrag | 2.001,00 € |
Kinderzuschlag*** | 115,00 € |
Bruttodienstbezüge (= Steuerbrutto) | 2.116,00 € |
/. Lohnsteuer | 193,83 € |
./. Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
./. Kirchensteuer** | 8,70 € |
Nettodienstbezüge | 1.913,47 € |
Hauptgefreiter, 25 Jahre, verheiratet, 2 Kinder
Wehrsoldgrundbetrag, Lohnsteuerklasse IV, 2 Kinderfreibeträge | 2.272,00 € |
Kinderzuschlag*** | 230,00 € |
Bruttodienstbezüge (= Steuerbrutto) | 2.502,00 € |
/. Lohnsteuer | 296,91 € |
./. Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
./. Kirchensteuer** | 8,66 € |
Nettodienstbezüge | 2.196,43 € |
* Versteuerung des Sachbezuges für die unentgeltliche Bereitstellung der Unterkunft gemäß § 8 Absatz 2 EStG. Bei Verheirateten oder FWDL mit eigener Wohnung entfällt die Anrechnung.
** Die Kirchensteuer fällt nur bei Bestehen einer Kirchensteuerpflicht an.
*** Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind, für das ein grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld besteht, auf Antrag gewährt.
Gültig seit: 1. April 2022 Lohnsteuertabelle
Assessment und Einstellungstest freiwilliger Wehrdienst
Der Einstellungstest für den freiwilligen Wehrdienst ist im Gegensatz zum Auswahlverfahren für SaZ im Umfang reduziert. So zum Beispiel müssen FWDL keinen Sporttest absolvieren. Die Eignungsfeststellung für den Beruf als Soldatin bzw. Soldat ist jedoch weiterhin fester Bestandteil des Auswahlverfahrens für freiwillig Wehrdienstleistende. Wenn deine Bewerbungsunterlagen vollständig bei der Bundeswehr eingegangen und geprüft sind, erhältst du eine Einladung zum eintägigen Assessment. Dieses findet in der Regel in einem heimatnahen Karrierecenter der Bundeswehr statt.
Assessment: Ablaufplan für Bewerbende FWDL
Begrüßung und Informationsgespräch
Medizinische Untersuchung
Basis-Fitness-Test (nur für SaZ)
Den Basis-Fitness-Test müssen Bewerbende des FWD im Auswahlverfahren nicht absolvieren. Der Sporttest wird aber in der Grundausbildung von allen Rekrutinnen und Rekruten absolviert und muss bestanden werden.
CAT-Test
Beim computergestützten Testverfahren musst du Aufgaben zum Sprachverständnis, Mathematik, Logik, Erinnerungsvermögen und technischen Wissen lösen.
Einstellungsgespräch
Einplanung
Ist der Einstellungstest positiv verlaufen und wurde die grundlegende Eignung als Soldatin bzw. Soldat bei dir festgestellt, geht es zur Einplanung. In dieser wird man mit dir gemeinsam deine Ausbildung und konkrete Tätigkeit bei der Bundeswehr ermitteln.
Vorbereitung auf das Auswahlverfahren
Tipps und Empfehlungen
- Mit den beruflichen Zielen bei der Bundeswehr auseinandersetzen
- Eigene Schwächen und Stärken ausmachen
- Eine gute körperliche Fitness antrainieren
- Diverse Apps („Neuronation“, „Gehirnjogging“)
- Sprechübungen (Rhetorik)
- Testtrainer für schriftliches und psychologisches Auswahlverfahren
FAQ - Freiwilliger Wehrdienst
Welche Voraussetzungen muss ich für den Freiwilligen Wehrdienst erfüllen?
Wenn du mindestens 17 Jahre alt bist (mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten), die Vollzeitschulpflicht beendet hast und Deutsche / Deutscher im Sinne des Grundgesetzes bist, kannst du dich für den Freiwilligen Wehrdienst (FWD) bewerben. Daneben sind psychische und physische Eignung erforderlich.
Wie sieht die Eignungsuntersuchung aus?
Sofern du dich für den Freiwilligen Wehrdienst entscheidest, wirst du zunächst auf deine gesundheitliche Eignung hin untersucht.
Anschließend erfolgt die Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung, bei der unter Einbeziehung der ärztlichen Ergebnisse besondere Eignungen für Verwendungen in den Streitkräften festgestellt werden. Des Weiteren durchläufst du einen computergestützten Eignungstest.
Abschließend findet ein persönliches Gespräch mit einer Psychologin / einem Psychologen statt. Im Anschluss daran wirst du – auch unter Berücksichtigung deiner persönlichen Einsatzwünsche – für Verwendungen in bestimmten militärischen Tätigkeitsbereichen vorgeschlagen.
Wie lange kann ich Freiwilligen Wehrdienst leisten?
Der Freiwillige Wehrdienst hat eine Mindestverpflichtungszeit von 7 Monaten und kann bis zu 23 Monate dauern. Die ersten 6 Monate sind eine Probezeit, in der du jederzeit kündigen können.
Muss ich als Freiwillig Wehrdienstleistender auch ins Ausland?
Wenn du dich für 12 Monate oder länger verpflichten möchtest, musst du dich schriftlich dazu bereit erklären, grundsätzlich an einer besonderen Auslandsverwendung teilzunehmen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich, wenn die Verwendung im Ausland wegen persönlicher oder familiärer Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Einen Anspruch auf einen Auslandseinsatz hast du aber nicht.
Wie viel Geld bekomme ich?
Das Gehalt für freiwillig Wehrdienstleistende wurde ab dem 1. Januar 2020 im untersten Dienstgrad (vorher 840 Euro plus etwa 500 Euro Sachleistung) auf 1.500 Euro angehoben und wird bereits ab dem ersten Tag ausgezahlt. Das Gehalt bzw. der Wehrsold steigt gestaffelt nach Dienstgraden bis zum Hauptgefreiten auf maximal 1.900 Euro an. Diese entspricht etwa 80 Prozent des Grundgehaltes einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit im gleichen Dienstgrad.
Erhalte ich im Freiwilligen Wehrdienst neben meinem Gehalt auch Kindergeld?
Das Kindergeld wird in den ersten vier Monaten deines Dienstverhältnisses als Freiwillig Wehrdienstleistende/-r automatisch weiter gezahlt. Berechtige Person zum Empfang des Kindergeldes bist allerdings nicht du selbst, sondern deine Eltern. Das Kindergeld wird von der Familienkasse gezahlt. Auch nach den ersten vier Monaten deiner Dienstzeit können deine Eltern das Kindergeld erhalten. Dieses muss nach dem vierten Dienstmonat bei der Familienkasse beantragt werden. Die Einzelheiten zur Bewilligung von Kindergeld erfährst du bei der zuständigen Familienkasse.
Erhalte ich neben meinem Wehrsold noch weitere Leistungen?
Neben deinen Wehrsold werden dir weitere unentgeltliche Leistungen bereitgestellt. Dazu zählt die freie Unterkunft in der Kaserne, die kostenlose Verpflegung und Bekleidung und eine kostenlose ärztliche Betreuung. Darüber hinaus erhältst du bis zu fünf sogenannte Familienheimfahrten (Fahrt zwischen Kaserne und Wohnung) pro Monat. Grundsätzlich ist hier eine kostenlose Benutzung der Bahn vorgesehen, aber auch die notwendige Inanspruchnahme eines anderen Beförderungsmittels wird ggf. geprüft. Näheres regelt dein Truppenteil.
Außerdem zahlt der Bund für dich die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung sowie ein Entlassungsgeld von 100 € pro Dienstmonat (vorausgesetzt, du hast mindestens sechs Monate und einen Tag gedient).
Muss ich am Wochenende in der Kaserne übernachten?
In der Regel ist am Wochenende dienstfrei. Ausnahmen hierbei sind möglich, wenn der Dienst dies erfordert.
Welchen Urlaubsanspruch habe ich?
Für jeden vollen Monat deiner Dienstzeit bekommst du ein Zwölftel des dir zustehenden Jahresurlaubs.
Kann ich mitbestimmen, an welchem Standort ich eingesetzt werde?
Nach erfolgreicher Musterung und bei Vorliegen der psychologischen Eignung findet das Einplanungsgespräch statt, bei dem du deine Wünsche angeben kannst. Gemeinsam versucht man die richtige Stelle für dich zu finden.
In der Regel findet die Grundausbildung von drei Monaten an einem anderen Ausbildungsort statt als die anschließende Restverwendungszeit. Hier spielt natürlich auch die Frage nach der Teilstreitkraft (Heer, Luftwaffe, Marine und Sanitätsdienst) eine Rolle.
Wann kann ich den Freiwilligen Wehrdienst beginnen?
Die Einladungen zur Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes werden viermal im Jahr ausgesprochen, zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. jedes Jahres. Ein Diensteintritt zu anderen Terminen ist nicht möglich.
Ist mein Arbeitsplatz geschützt?
Wie bisher beim Grundwehrdienst besteht auch beim Freiwilligen Wehrdienst der Arbeitsplatzschutz. Das heißt, dein Arbeitsverhältnis besteht als sogenanntes ruhendes Rechtsverhältnis fort. Du bleibst damit Angehörige/-r deines Betriebes. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Arbeitsschutz. Von der Zustellung der Dienstantrittsaufforderung bis zur Beendigung des Wehrdienstes darf das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht gekündigt werden. Durch wehrdienstbedingte Abwesenheit dürfen dir weder berufliche noch betriebliche Nachteile entstehen. Du musst deinen Arbeitgeber unverzüglich über die Dienstantrittsaufforderung in Kenntnis setzten und dich nach deiner Entlassung unverzüglich beim Arbeitgeber zurückmelden. Weitere Informationen werden dir auch mit der Dienstantrittsaufforderung zugesandt.
Kann ich mich während des freiwilligen Wehrdienstes als Soldat auf Zeit verpflichten?
Bei entsprechender Eignung ist ein Wechsel in das Dienstverhältnis einer Soldatin / eines Soldaten auf Zeit möglich. Der Vorteil ist hier, dass sowohl du von der Truppe als auch die Truppe von dir bereits einen Eindruck gewinnen konnte. Die im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes erfolgreich abgeleistete Grundausbildung (ersten drei Monate) muss nicht wiederholt werden.
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