Orden und Auszeichnungen der Bundeswehr: Ehrenkreuz und Medaillen
Welche Orden und Auszeichnung gibt es bei der Bundeswehr?
Die Bundeswehr verleiht verschiedene Orden und Auszeichnungen, um die Verdienste und das Engagement ihrer Angehörigen anzuerkennen. Dazu zählen die Ehrenmedaille, die Ehrenkreuze in Gold, Silber und Bronze, das Ehrenkreuz für Tapferkeit sowie die Einsatz- und Gefechtsmedaillen.
Das Ehrenzeichen der Bundeswehr wurde als Dank für besonderen Einsatz über die Pflicht hinaus am 12. November 1980 von Verteidigungsminister Hans Apel erstmals an 34 Mitglieder der Bundeswehr verliehen. Später, am 13. August 2008, fügte Verteidigungsminister Franz Josef Jung das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit als eine weitere Stufe hinzu. Die ersten Einsatzmedaillen der Bundeswehr wurden von Verteidigungsminister Volker Rühe am 26. Juni 1996 für den Balkan-Einsatz in Bosnien und Herzegowina verliehen. Diese Medaille symbolisiert den Wandel der Bundeswehr hin zu einer Armee im Auslandseinsatz.
Das Ehrenzeichen der Bundeswehr
Das Ehrenzeichen der Bundeswehr ist Ausdruck für herausragende Leistungen und ein von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten genehmigtes nationales Ehrenzeichen, welches unter das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 fällt. Das heißt: Nur die Ministerin oder der Minister kann das Ehrenzeichen der Bundeswehr verleihen. Damit ist eine „freihändige“ Vergabe durch Vorgesetzte nicht möglich. Das Ehrenzeichen der Bundeswehr wurde vom damaligen Verteidigungsminister Hans Apel am 12. November 1980 das erste Mal an Soldatinnen und Soldaten sowie ziviles Personal der Bundeswehr verliehen und existiert in fünf Stufen:
Stufe 1
Ehrenmedaille der Bundeswehr
Stufe 2
Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronze
Stufe 3
Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber
Stufe 4
Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold
Stufe 5
Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit
Für treue Dienste und überdurchschnittliche Leistungen wird nach sieben Monaten die Ehrenmedaille verliehen. Das Ehrenkreuz in Bronze wird nach fünf Jahren Dienstzeit überreicht, das in Silber nach zehn Jahren und das in Gold nach 20 Jahren. Im Jahr 2008 kamen zwei zusätzliche Sonderformen des Ehrenzeichens der Bundeswehr hinzu: Das silberne Ehrenkreuz mit rotem Rand für besonders herausragende Taten ohne direkte Lebensgefahr und das goldene Ehrenkreuz mit rotem Rand für Heldentaten, die mit Gefahren für das eigene Leben verbunden waren.
- Die Sonderform in Silber wird überwiegend für Rettungstaten und Erste Hilfe in Deutschland verliehen.
- Die Sonderform in Gold würdigt in der Regel hervorragende Einzeltaten im Auslandseinsatz.
Das Ehrenkreuz für Tapferkeit
Die Kriterien für die Vergabe des Ehrenkreuzes für Tapferkeit sind noch strikter als bei den Sonderformen. Um die seltene Auszeichnung verliehen zu bekommen, erfordert es bei außergewöhnlicher Gefährdung von Leib und Leben ein mutiges, standfestes und geduldiges Verhalten, mit dem der militärische Auftrag erfüllt wird. Hierbei sind weder Dienstgrade, Dienstzeiten noch andere zeitliche Vorgaben relevant. Laut §7 des Soldatengesetzes ist Tapferkeit eine der grundlegenden Pflichten aller Soldatinnen und Soldaten. Keine andere Berufsgruppe hat eine solche Verpflichtung. Dies impliziert die grundsätzliche Akzeptanz eines Risikos für die eigene körperliche Unversehrtheit.
Auszeichnung und Verleihung
Am 13. August 2008 stiftete Verteidigungsminister Franz Josef Jung das Ehrenkreuz für Tapferkeit, bedingt durch die steigende Zahl von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und den damit verbundenen Gefahren. Die ersten dieser Auszeichnungen wurden von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 6. Juli 2009 verliehen. Bislang wurden 28 solcher Ehrenzeichen überreicht, hauptsächlich ein Infanteristen, und vier davon posthum. Alle diese Ehrungen bezogen sich auf mutige Taten im ISAF-Einsatz in Afghanistan.
Das Ehrenzeichen der Bundeswehr ist ein nationales Ehrenzeichen, das durch den Bundespräsidenten genehmigt wird und unter das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 fällt. Nur der Verteidigungsminister kann es gewähren, wodurch eine direkte Vergabe durch Vorgesetzte ausgeschlossen ist. 2017 wurden von 5.000 möglichen Ehrenzeichen 2.475 vergeben, verteilt über verschiedene Dienstgrade und auch an Zivilisten. Jede Verleihung muss mehrere Prüfungen durchlaufen, bevor sie vom Verteidigungsminister gebilligt wird.
Die Einsatzmedaille der Bundeswehr
Die Einsatzmedaille der Bundeswehr wird für die Teilnahme an Auslandseinsätzen verliehen und ist eine Auszeichnung für Angehörige der Streitkräfte. Je nach Dauer des Einsatzes, gibt es die Einsatzmedaille der Bundeswehr in Bronze, Silber und Gold und als Einsatzmedaille „Gefecht“. Verteidigungsminister Volker Rühe zeichnete am 26. Juni 1996 erstmals 26 Soldaten mit einer Einsatzmedaille der Bundeswehr aus. Sie hatten beispielsweise in Bosnien gedient oder an Beobachtungsmissionen der Vereinten Nationen teilgenommen.
Bis heute gibt es 61 verschiedene Einsatzmedaillen der Bundeswehr für 61 Auslandseinsätze. Diese reichen vom Einsatz in Afghanistan über den Anti-Piraterie-Einsatz der Deutschen Marine am Horn von Afrika, die Katastrophenhilfe der Streitkräfte beim Tsunami in Indonesien, die Rettung von Schiffbrüchigen im Mittelmeer bis zu besonderen Verwendungen einzelner Soldaten und Soldatinnen für die Vereinten Nationen, zum Beispiel im Sudan. Seit Juni 2014 erhalten Soldatinnen und Soldaten für anerkannte Missionen eine Einsatzmedaille der Bundeswehr. Dies betrifft Einsätze im Ausland, außerhalb des deutschen Territoriums, auf Schiffen, Booten oder in Flugzeugen. Diese Missionen sind vergleichbar belastend wie direkte Einsätze.
Voraussetzung für die Verleihung der Einsatzmedaille
Für die Vergabe der Einsatzmedaille der Bundeswehr gelten bestimmte Zeitspannen: Bei einem Auslandseinsatz von mindestens 30 Tagen erhalten Angehörige die Medaille in Bronze. Bei 360 Tagen wird die silberne Medaille und nach 690 Tagen die goldene Medaille verliehen. Sollten Soldatinnen bzw. Soldaten verwundet werden oder im Einsatz sterben, kann die Medaille auch ohne Berücksichtigung dieser Fristen oder postum vergeben werden. Diese Medaillen sind für die Truppen von hoher ideeller Bedeutung und kennzeichnen ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen.
Von 2017 bis 2022 wurden 61.912 Einsatzmedaillen in Bronze, 2.182 Einsatzmedaillen in Silber, 175 Einsatzmedaillen in Gold und 152 Einsatzmedaillen Gefecht vergeben. Im Mai 2019 wurde der Beginn des relevanten Zeitraums für die Medaillenvergabe auf den 1. November 1991 vorgezogen. Dadurch können auch Soldaten, die an den UN-Missionen in Kambodscha (1991/1992) oder der Blauhelmmission in Somalia (1993/1994) teilgenommen haben, rückwirkend geehrt werden. Eine neue Medaille, „Counter Daesh/Capacity Building Mission Iraq“, wurde ab Juli 2018 für diejenigen eingeführt, die an der Mission im Irak und Jordanien beteiligt waren.
Voraussetzung für die Verleihung der Einsatzmedaille „Gefecht“
Um die hohe persönliche Gefährdung in Auslandseinsätzen zu würdigen, stiftet Verteidigungsminister Freiherr Karl Theodor zu Guttenberg am 9. November 2010 die Einsatzmedaille der Bundeswehr „Gefecht“. Am 25. November 2010 händigte er diese erstmals postum an die Angehörigen des in Afghanistan gefallenen Hauptgefreiten Sergej Motz aus. Voraussetzung für die Auszeichnung der Einsatzmedaille „Gefecht“ ist, wer mindestens einmal aktiv an einem Gefecht teilgenommen oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten hat, zum Beispiel durch Sprengfallen oder Selbstmordattentäter. Bislang wurden 5.948 Einsatzmedaillen „Gefecht“ verliehen.
Fandest du diesen Beitrag hilfreich?
stock.adobe.com/penofoto.de